Berlin, 25. November 2010 – Die vom Bundesgesundheitsministerium geplante Nutzenbewertung neuer Arzneimittel wird die Behandlung von Krebspatientinnen weder sicherer noch preiswerter machen. Dies stellt die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe in einer aktuellen Dokumentation fest.
Die Fachgesellschaft kritisiert, dass zur Nutzenbewertung nur klinische Studien herangezogen werden sollen, und dass diese Studien durch Gremien bewertet werden, die nicht in der täglichen Krankenversorgung eingebunden sind. Es fehlt also in dem jetzigen Konzept die Kompetenz der Ärzte, die diese neuen Medikamente anwenden. Die Nutzenbewertung in der derzeitigen Planung wird deshalb zwangsläufig lückenhaft und fehleranfällig sein.
Denn in vielen Fällen zeigt sich erst nach einer Zulassung in den ersten Monaten der praktischen Anwendung in Krankenhaus und Praxis, bei welchen Patientinnen, bei welchen Begleitumständen, welchen zusätzlichen Erkrankungen oder bei welchen gleichzeitig verabreichten Arzneimitteln Nebenwirkungen in bisher unbekannter Häufigkeit und Schwere auftreten. Auch erweist sich erst im ärztlichen Alltag, unter welchen Umständen neue Medikamente auch trotz zunächst positiver Studienlage unwirksam bleiben, und wo sie eventuell entscheidende zusätzliche Vorteile bieten, die in den klinischen Studien nicht berücksichtigt wurden.
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe empfiehlt deshalb, dass bei der Kosten-Nutzen-Bewertung beim Gemeinsamen Bundesausschuss und beim IQWiG ärztlicher Sachverstand von Vertretern der jeweils betroffenen medizinischen Fachgesellschaften beispielsweise in Form einer formalen Konsensfindung obligatorisch in die Entscheidungsfindung eingebunden wird. Nur auf diesem Weg kann gesichert werden, dass notwendige Entscheidungen im Gesundheitswesen – auch unter Berücksichtung der Finanzierbarkeit – zum Wohl der Patientinnen getroffen werden.
Die Stellungnahme und die ausführliche Dokumentation stehen auf der Homepage der DGGG zur Verfügung.