Blind durch Augenlasern? So gering sind die Chancen, nach einer Behandlung zu erblinden

Augen Lasern

Die Behandlung der Augen mit dem Laser eignet sich für Menschen, die an Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit oder einer Hornhautverkrümmung leiden. Sie ist aber nicht für jeden geeignet. Bevor die Behandlung erfolgt, ist eine gründliche Untersuchung durch einen erfahrenen Augenarzt erforderlich.

Die Augenlaserbehandlung zeichnet sich durch eine hohe Erfolgsquote aus. Wie jeder operative Eingriff birgt sie verschiedene Risiken. So gut wie ausgeschlossen ist das Risiko einer Erblindung.

Gründliche Vorbereitung der Augenlaserbehandlung

Wer eine Augenlaserbehandlung durchführen lassen möchte, sollte sich gut beraten lassen. Es ist sinnvoll, sich eine zweite Meinung von einem weiteren Augenarzt einzuholen. Das Lasern der Augen bietet den Vorteil, dass sich die Sehqualität deutlich verbessert und eine Brille oder Kontaktlinsen später nicht mehr benötigt werden.

Für die Laserkorrektur der Augen gibt es verschiedene Verfahren. Die Operation wird in verschiedenen Kliniken angeboten. Wer sich die Augenlasern lassen möchte, sollte auf eine umfassende Expertise des Arztes achten. Die Behandlung dauert nicht lange. Sie zeichnet sich durch eine Erfolgsquote von ungefähr 95 Prozent aus.

Bevor der Eingriff durchgeführt wird, erfolgt eine Voruntersuchung, die für den Patienten kostenlos und unverbindlich ist. Der Arzt stellt fest, ob der Patient für den Eingriff infrage kommt. Kann die Laserkorrektur der Augen durchgeführt werden, erfolgt die gründliche Hauptuntersuchung. Sie ist die Grundlage für die spätere Operation der Augen und notwendig, damit ein präzises Ergebnis erzielt wird.

Welche Risiken bestehen bei der Augenlaserkorrektur?

Auch wenn die Laserkorrektur der Augen gute Ergebnisse verspricht, können Risiken nicht vollständig ausgeschlossen werden. Es kann zu einer Verschlechterung des Sehvermögens kommen. Das Risiko der Erblindung kann aber so gut wie ausgeschlossen werden, da der Eingriff im äußeren Bereich der Augen durchgeführt wird.

Weitere Risiken sind:

  • Unter- oder Überkorrektur
  • trockene Augen, vor allem in der Zeit nach dem Eingriff
  • Infektionen
  • Schmerzen der Augen

Die Keratektasie ist eine schwerwiegende Komplikation, die nach dem Eingriff auftreten kann. Die Hornhaut dünnt sich krankhaft aus und wölbt sich vor – Sehstörungen wie Kurzsichtigkeit und Bildverzerrungen treten auf. Auch diese Komplikation führt nicht zur Erblindung. Um solche Folgen des Eingriffs zu vermeiden, erfolgt eine gründliche Untersuchung.

Erfolgsaussichten der Augenlaserkorrektur

Die Erfolgsaussichten der Laserkorrektur der Augen sind von verschiedenen individuellen Faktoren abhängig. Eine hohe Erfolgsquote wird grundsätzlich erreicht, da ein ausführliches Anamnesegespräch mit dem Patienten sowie eine gründliche Untersuchung erfolgen, um verschiedene Kriterien auszuschließen. Zu den Ausschlusskriterien gehören verschiedene Erkrankungen des Auges wie Grüner oder Grauer Star, Entzündungen der Augen, kegelförmige Hornhautverkrümmung oder Netzhauterkrankungen.

Auch Schwangerschaft oder Stillzeit, das Tragen eines Herzschrittmachers und die Einnahme verschiedener Medikamente schließen eine Laserkorrektur aus. Das Risiko, dass es zu Schädigungen des Auges kommt, ist zu hoch. Bei Menschen, die älter als 50 Jahre sind, wird die Laserkorrektur nicht mehr durchgeführt.

Erblindung und andere Risiken ausschließen mit gründlichen Voruntersuchungen

Das Risiko einer dauerhaften Sehverschlechterung nach einer Augenlaser-Korrektur liegt bei 1:30.000. Um solche Risiken auszuschließen, erfolgen, wie bereits erwähnt, gründliche Voruntersuchungen:

  • Messung der Hornhautdicke
  • Bestimmung der Fehlsichtigkeit und der Brechkraft der Augen
  • Bestimmung von Hornhautbeschaffenheit und Hornhautverkrümmung
  • Messung des Augeninnendrucks
  • Vermessung des Augapfels
  • Bestimmung des Tränenfilms
  • Untersuchung der Netzhaut

Keine Verletzung von Netzhaut oder Sehnerv möglich

Bei der Augenlaserkorrektur kann es zwar in seltenen Fällen zu einer Sehverschlechterung kommen, doch ist weltweit noch kein Fall einer Erblindung durch eine Augenlaserbehandlung bekannt. Lediglich die Hornhaut des Auges wird behandelt – der Laser dringt nicht zur Netzhaut oder zum Sehnerv vor. Da solche Verletzungen ausgeschlossen sind, besteht kein Risiko einer Erblindung. Abhängig von der Ausprägung der Fehlsichtigkeit wird nicht mehr als ein Drittel der Hornhaut abgetragen.

In seltenen Fällen kann es überdies es zu einer Überkorrektur kommen. Solche Abweichungen lassen sich mit einer Nachbehandlung allerdings gut korrigieren.

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