(djd). Für Autofahrer Uwe P. schien der Fall klar: Ein Lkw war ihm aufgefahren, ein Totalschaden und eine Beinverletzung waren die Folgen. Der Lkw-Fahrer und seine Kfz-Haftpflichtversicherung sahen den Fall aber anders. Sie schrieben dem Autofahrer eine Teilschuld zu, so dass nur 50 Prozent des Schadens ersetzt werden sollten. Für Uwe P. blieb somit nur der Klageweg, Anwaltskosten und Sachverständigengutachten inklusive. Denn wer sein Recht durchsetzen möchte, muss mit entsprechenden Kosten rechnen: Im konkreten Fall, bei einem Streitwert von 25.000 Euro, summiert sich dies in der ersten Instanz auf 5.000 Euro und mindestens 1.500 Euro für das Gutachten. Bei einer Berufung erhöht sich das Kostenrisiko auf mehr als 11.000 Euro – abhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Bei jährlich mehr als zwei Millionen Unfällen kommt es regelmäßig zu ähnlichen Auseinandersetzungen – vor allem wenn es um die Schuldfrage geht. Sicherheit gibt in diesen Fällen eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, die für die Kosten eintritt. „Diese gilt übrigens nicht nur für Prozesse rund ums Auto, sondern auch wenn man zu Fuß, mit dem Rad oder in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist“, so Christian Lübke, Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft. Auch Rechtsstreitigkeiten rund um den Pkw-Kauf und -Verkauf sind so finanziell abgesichert. Unter http://www.klipp-und-klar.de gibt es mehr Informationen.