Biologenverband: Hochschulzukunftsgesetz NRW ist kein geeignetes Instrument für Tierschutzanliegen

Die vorgesehene Regelung verstößt gegen die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre und führt zu einer unangemessenen Schlechterstellung von Wissenschaftlern aus NRW. Separate, über das Tierschutzgesetz hinausgehende Regelungen sind nicht erforderlich, da Wissenschaftler, die mit Tieren forschen und lehren, aus ethischen ebenso wie aus wissenschaftlichen Erwägungen ohnehin dem „3R-Prinzip“ (Replacement, Reduction, Refinement) verpflichtet sind. „Gerade in NRW haben sich die Kollegen der Herausforderung gestellt, Curricula angepasst und neue Lehrformen entwickelt“ so Prof. Rene Tolba, Präsident der GV-SOLAS. „Allerdings zeigt die Praxis ebenso wie alle fachdidaktischen Studien, dass die eigene praktische Erfahrung mit Tieren für eine umfassende Ausbildung durch bloße Präsentation oder Simulation nicht zu ersetzen ist“.
Das Hochschulzukunftsgesetz maßt sich an, „die Schutzbestimmungen des Grundgesetzes für Tiere zu präzisieren“, ignoriert dabei aber vollständig das neue Tierschutzgesetz und damit die Umsetzung der EU-Direktive 2010/63. Das Gegenteil ist der Fall: Während das Tierschutzgesetz den zentrale Gegenstand der Regelung (also den Begriff des Tieres im Sinne des Gesetzes) definiert, spricht das Hochschulzukunftsgesetz pauschal von „Tieren“, was zum Beispiel auch basale Wirbellose einschließen würde.
Die vorgesehene Regelung wird die Ausbildung von Biowissenschaftlern (und Medizinern), die mit Tieren arbeiten, behindern. Dazu gehört auch die Ausbildung von Fachwissenschaftlern (und Fachtierärzten) für Versuchstierkunde und Tierschutz, denen nach dem neuen Tierschutzgesetz eine wichtige Rolle bei Konzeption, Umsetzung und Überwachung des Tierschutzes zukommt. Sollten weniger Fachleute eine weniger hochwertige Ausbildung bekommen, so geht dies langfristig zu Lasten des Tierschutzes. „Wir appellieren daher nachdrücklich an die Ministerin, sich für die Streichung von Artikel 1 § 58 Abs. 6 des RefE Hochschulzukunftsgesetzes stark zu machen“ so Prof. Wolfgang Nellen, Präsident des VBIO.

Der offene Brief von VBIO und GV-SOLAS wird ausdrücklich unterstützt von folgenden weiteren Fachgesellschaften und Institutionen:
Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie, Deutsche Gesellschaft für Immunologie, Deutsche Physiologische Gesellschaft, Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie, Gesellschaft für Biologische Systematik, Gesellschaft für Entwicklungsbiologie, Gesellschaft für Genetik, Neurowissenschaftliche Gesellschaft sowie der Konferenz Biologischer Fachbereiche.

Weitere Informationen
Den Wortlaut des offenen Briefes finden Sie unter:

Dr. Nicole Linklater, Sekretärin der GV SOLAS, Tel. 06421-2823495, sekretariat@gv-solas.de
Dr. Kerstin Elbing, VBIO Geschäftsstelle Berlin des VBIO, Tel. 030-27891916; elbing@vbio.de

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