(djd). Kaum jemand macht sie gern, den meisten graut es sogar davor: Die jährliche Erstellung der Einkommensteuererklärung gehört zu den Dingen, die man gern hinausschiebt. Zu mühsam und zeitaufwendig ist das Zusammentragen der Belege.
Ein neuer Service der Steuerverwaltung erleichtert und vereinfacht diese Arbeit nun: Seit Anfang 2014 wird den Bürgern die „vorausgefüllte Steuererklärung“ zur Verfügung gestellt. Damit kann man die bei der Steuerverwaltung von Arbeitgebern oder Versicherungen zur eigenen Person übermittelten Daten elektronisch abrufen. Bereitgestellt werden Lohnbescheinigungen, Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu Riester- und Rürup-Verträgen. Auf diese Weise verringert sich das mühsame Suchen der Belege erheblich. Zudem werden Eingabefehler vermieden, da die abgerufenen Daten einfach in die eigene Einkommensteuererklärung übernommen werden können.
Voraussetzung für die Nutzung sind die einmalige Registrierung im ElsterOnline-Portal mit der persönlichen Identifikationsnummer sowie die Anmeldung zum Belegabruf. Auch der Lebenspartner, Steuerberater oder der Lohnsteuerhilfeverein können bevollmächtigt werden, die Belege abzurufen und bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung zu verwenden. Unter http://www.elster.de/Belegabruf im Bereich „Downloads“ gibt es mehr Informationen und praktische Videoanleitungen.