Berufsunfähigkeit? Das kann mir nicht passieren

Dachdecker

Zahlreiche Menschen unterliegen dem fatalen Irrglauben, dass sie von einer Berufsunfähigkeit nicht betroffen sein können. Schließlich verfügen sie über eine hervorragende Gesundheit und solch ein Schicksalsschlag trifft ohnehin stets die Anderen, aber niemals einen selbst.

Die Zahlen des GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherer) sprechen eine andere Sprache, da sie aufzeigen, dass in Deutschland fast jeder vierte Erwerbstätige im Verlauf seines Arbeitslebens berufsunfähig wird.

Konkret bedeutet das, dass jeder vierte Berufstätige aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit langfristig nicht wieder in seinen erlernten Beruf zurückkehren kann. Die wenigsten Berufsunfähigen kehren jemals an ihren Arbeitsplatz zurück.

Die Konsequenzen, welche der Betroffene zu tragen hat, können fatal sein, wenn er nicht ausreichend Rücklagen gebildet oder sich durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung geschützt hat.

Manch einer verlor aufgrund seiner Leichtfertigkeit seine Existenz und konnte einzig durch das in Deutschland vorhandene Sozialsystem aufgefangen werden. Wobei er dadurch dennoch seinen zuvor erarbeiteten Lebensstandard in den meisten Fällen nicht halten konnte.

Besonders gefährdete Berufsgruppen im Fokus

In einigen Berufen ist das Risiko, eine Berufsunfähigkeit zu erleiden, besonders hoch. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Berufe. Wobei es zahlreiche weitere Berufe gibt, bei denen das Risiko nicht unterschätzt werden sollte.

  • Der Beruf des Gerüstbauers und sämtlicher weitere Berufe, die an das Segment des Bauwesens gebunden sind, wie Pflasterer, Estrichleger, Maurer, Fliesenleger, Zimmerer, Stuckateure und Verputzer nebst sämtlichen Bauhilfsarbeiter Berufen
  • Bäcker
  • Sprengmeister
  • Krankenpfleger
  • Sozialarbeiter

Jeder der zuvor genannten Berufe birgt ein besonders hohes Risiko, berufsunfähig zu werden. Wobei die körperliche als auch die psychische Gesundheit der Ausschlag sein kann, um berufsunfähig zu werden.

Die Tendenz psychischer Krankheiten steigt deutlich an

Die Diagnose berufsunfähig wegen psychischer Erkrankung trifft heutzutage nicht einzig Personen, die einen sozialen Beruf ausüben, durch den sie psychisch stark belastet werden, sondern zieht sich durch sämtliche Berufsfelder.

Ursächlich hierfür ist oftmals die Tatsache, dass zahlreiche Arbeitsplätze abgebaut werden und die gesamte wirtschaftliche Situation in Deutschland derzeit eher angespannt ist.

Nicht wenige Arbeitnehmer fühlen sich dadurch einem besonders hohen Maß an Stress und Existenzängsten ausgesetzt, was dann die psychische Erkrankung mit sich bringen kann.

Doch auch Inhaber mittelständischer oder kleiner Unternehmen sind psychisch starken Belastungen ausgesetzt.

Als häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Leiden mit mehr als 30 % deutlich vor anderen Krankheiten angesiedelt.

Somit haben psychische Erkrankungen mittlerweile die einstigen Hauptursachen einer Berufsunfähigkeit überholt. 

Zu den zuvor häufigsten Ursachen zählen:

  • Diverse Erkrankungen des Bewegungsapparates
  • Diverse Rückenbeschwerden

Tatsächlich ist lediglich eine Minderheit der Betroffenen (10 %) durch einen Unfall berufsunfähig geworden.

Arbeitsunfähig, berufsunfähig, erwerbsunfähig: Worin liegen die Unterschiede?

Jeder, der sich mit dieser Thematik noch nicht auseinandergesetzt hat, wird zunächst feststellen, dass es deutliche Differenzierungen bezüglich der Begrifflichkeiten gibt. Was sich dann allerdings auf das jeweilige Vorgehen im Ernstfall auswirkt.

Was bedeutet es, erwerbsunfähig zu sein?

Die Erwerbsunfähigkeit ist von der Berufsunfähigkeit in folgenden Punkten zu unterscheiden.

  • Berufsunfähig bedeutet das der Betroffene zwar seinen erlernten Beruf nicht mehr ausführen kann, doch grundsätzlich eine andere Tätigkeit ausüben kann.
  • Erwerbsunfähig sind Personen, die keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können. Somit sind Personen, die nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten können, voll erwerbsunfähig.
  • Teilweise erwerbsunfähig sind Personen, die in der Lage sind, drei bis sechs Stunden am Tag zu arbeiten.

Fallbeispiel: Ein Dachdecker erlitt einen Bandscheibenvorfall und ist dadurch unfähig, seinen erlernten Beruf auszuüben. Dennoch könnte er als Verkäufer in einem Baumarkt tätig sein. Durch diesen Aspekt ist er nicht erwerbsunfähig. Grundsätzlich muss durch einen Arzt bestätigt werden, dass eine Erwerbsunfähigkeit oder eine Berufsunfähigkeit gegeben ist.

Was bedeutet Arbeitsunfähigkeit?

Die Arbeitsunfähigkeit bedeutet schlichtweg, dass der Betroffene lediglich vorübergehend seiner Arbeit nicht nachkommen kann. Dies ist bereits bei einer Krankschreibung wegen einer Grippe der Fall.

Tritt eine längere Krankheitszeit als 6 Wochen ein, beginnt der Anspruch bei der Krankenkasse auf Krankengeld.

Die Erwerbsminderungsrente: Muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden

Sobald die Berufsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt wurde, gilt es einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Dieser Antrag ist bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen.

Das Recht auf eine gesetzliche Rente ist ab einer Minderung der Arbeitsfähigkeit von 50 % gegeben.

Tipp: Dem Antrag sämtliche relevante Unterlagen in Form einer Kopie beifügen. Hierzu zählt zum Beispiel die schriftliche Bestätigung der Berufsunfähigkeit durch den Hausarzt.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung besitzt, hat die Versicherung selbstverständlich sofort zu informieren.

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