Eine berufliche Wiedereingliederung nach Krankheit kommt dann in Frage, wenn die Krankenphase besonders lang oder die Krankheit, die zum Arbeitsausfall führte, besonders ausgeprägt war. Zusätzlich kann noch unterschieden werden, welche Basis die berufliche Wiedereingliederung hat. In dem einen Fall besteht ein Arbeitsverhältnis. In dem anderen Fall bestand vor der Krankheit kein festes Arbeitsverhältnis, sodass sich der Arbeitssuchende nach einem neuen Arbeitgeber oder auch Beruf umschauen muss. Für beide Fälle sollen die Möglichkeiten und entsprechenden Tipps im nachstehenden Artikel aufgezeigt werden.
Berufliche Wiedereingliederung bei bestehendem Arbeitsverhältnis
An der beruflichen Wiedereingliederung sind nicht nur die Erkrankten interessiert. Denn die berufliche Rehabilitation möchten gleichermaßen auch die Vorgesetzten, Personalabteilung, Krankenkassen oder andere Leistungsträger. Je nach Länge der Krankenphasen kommen mehrere zuständige Stellen hinzu, die während der Krankenphasen Lohnfortzahlung geleistet haben. Zunächst ist immer der Arbeitgeber für den ersten Teil der Lohnfortzahlung zuständig, welche bis zu 6 Wochen reicht. Danach übernimmt die Krankenkasse in Form des Krankengelds. Dieses kann sie bis zu 78 Wochen zahlen.
Die berufliche Wiedereingliederung geht in vielen großen und manchmal auch kleinen Fällen schrittweise vor sich, damit sich der ehemals Erkrankte wieder an den vollen Arbeitsumfang gewöhnen kann. In der Regel spricht ein behandelnder Arzt die Empfehlung zum Eingliederungsprozess aus. Ist dies nicht der Fall, machen dies ersatzweise die Betriebsärzte und die oben erwähnten Stellen innerhalb des Unternehmens. Sind die Unternehmen größer, sind eventuell noch Betriebssozialarbeiter und auch der Betriebsrat involviert.
Im Übrigen brauchen sich die Angestellten, entgegen den oftmals vorhandenen Befürchtungen, keine Sorgen zu machen. Denn während der Krankheit besteht Kündigungsschutz. In der Regel wird auch immer versucht, dass der Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Insbesondere wird dieser dann auf eine mögliche schädigende Wirkung und bezüglich der Ergonomie nochmals genauer überprüft.
Ist dieser Arbeitsplatz nicht mehr der geeignete, wird intern nach Alternativen gesucht. Dies zeigt dann auch die wohlwollende Absicht des Arbeitgebers, dass der Mitarbeiter nicht gekündigt werden soll. Es ist dem Wiedereinsteiger dennoch eine aktive Mitarbeit und ein Beitrag zur Ideenfindung zu empfehlen. Die Fülle der beteiligten Personen und Stellen sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Impulse und Schritte des Hauptakteurs zur Wiedereingliederung sehr wichtig sind. Das zeigt den anderen auch die Eigenmotivation, die für die weitere Zusammenarbeit eine gute Basis legt.
Berufliche Wiedereingliederung ohne Arbeitsverhältnis
Die berufliche Wiedereingliederung nach Krankheit mit gleichzeitiger Arbeitslosigkeit ist etwas delikater. Der Erkrankte hat es nicht so einfach, wie es bei einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist, bei dem die Beteiligten innerhalb des Betriebes regelrecht auf ihn warten und ihn unterstützen.
Erschwerend wird es zudem, wenn die Erkrankung im Zusammenhang mit der zuvor ausgeübten Tätigkeit steht. Dann ist es an der Zeit, die berufliche Orientierung zu überdenken und ggf. eine neue Richtung einzuschlagen. In diesem Bereich gibt es wichtige Hilfen, die finanzieller Art sind und gerade in dieser spärlichen Zeit die Haushaltskasse nicht noch weiter belasten. Denn eine Weiterbildung kann über zwei wesentliche Kostenträger bis zu 100% finanziert werden. Diese sind:
- Rehabilitationsträger wie Krankenkasse, Rentenkasse, Berufsgenossenschaften oder andere
- Agentur für Arbeit mittels Bildungsgutscheins
Damit die Weiterbildung richtig gewählt wird und auch der tatsächliche Einstieg bei einem neuen Arbeitgeber gelingt, können die nachstehenden Tipps neben den genannten Finanzierungstipps helfen.
Tipps bezogen auf die Krankheit, Berufswahl und die Bewerbungen
Die Tatsache, dass eine Krankheit bestanden hat, muss nicht gleich bedeuten, dass der Bewerber mit dieser Phase keine Möglichkeit zum beruflichen Einstieg findet. Er sollte für sich jedoch als ersten Schritt überlegen, ob der bisherige Beruf nicht ein erneutes Auftreten der Krankheit provoziert. Der Aspekt der Schonung und Prävention steht damit im Raum, der auf das vorherige Krankheitsbild abgestimmt sein muss.
Auf der anderen Seite sollte natürlich der Punkt beachtet werden, dass ein neuer Beruf und Tätigkeitsfels Spaß machen sollten und zugleich auch am Markt gefragt sind. Denn es soll eine gewisse Zukunftssicherheit bestehen und nicht unnötigerweise noch mal gewechselt werden. Die beste Wahl eines Berufes ist immer diese, dass es bei ihm dauerhaft mehr Nachfrage an Personal statt einem Überhang von Konkurrenten gibt.
Normalerweise ist die Phase der Krankheit entsprechend lang genug und ausreichend Zeit vorhanden, sich wichtige Gedanken darüber zu machen. Oftmals geben aktuelle Nachrichten, offizielle Statistiken oder Stellenbörsen wichtig Hinweise zum Bewerber- und Stellenmarkt. Es ist dennoch zusätzlich hilfreich, sich auch persönlich beraten zu lassen. Der Betreuer im Jobcenter beziehungsweise in der Agentur für Arbeit ist meistens die erste und eine insgesamt sehr gute Adresse dafür.
Innerhalb der Bewerbung ist die Krankheit positiv zu formulieren. Denn die Krankheit konnte auch wichtige Erfahrungswerte für das Leben bringen und nicht nur eine grobe Lücke im Lebenslauf erzeugen. Die positive Umformulierung gilt natürlich insbesondere für Krankheiten, die psychischer Art sind. Die unfallbedingten Krankheiten sind bereits selbsterklärend und es genügt eher ein verkürzter Hinweis darauf. Es gilt bezüglich der psychischen Krankheiten und der aufgetretenen Auszeit, diese selbstbewusst darzustellen, daraus gezogene Erfahrungen und gewonnene Selbsterkenntnis zu konkretisieren.
Sie sollte natürlich zugleich glaubhaft sein und Übertreibungen sind zu vermeiden. Es gibt leider viele Arbeitgeber, die solche Krankheiten immer noch negativ ansehen, obwohl beispielsweise ein Burn-Out-Syndrom, psychosomatische Erkrankungen auf Grund von Mobbing oder auch Depressionen zunehmen und somit eigentlich gesellschaftlich spürbar zugegen sind.
Dementsprechend öffnen sich erfreulicherweise viele andere Arbeitgeber, die solche Krankheiten akzeptieren und bewusst solche Mitarbeiter einstellen. Es ist jedem Bewerber deswegen zu empfehlen, ein spezielles Bewerbertraining zu absolvieren, gerade wenn solch eine Voraussetzung vorliegt. Dieses kann entweder separat gemacht oder auch zuzüglich zur Weiterbildung belegt werden. Ob es bereits innerhalb der Maßnahme tatsächlich vom Weiterbildungsträger angeboten wird, sollte der Interessent dann zuvor prüfen.
Fazit
Es gibt viele Möglichkeiten der Wiedereingliederung und zugleich dessen Finanzierung. Bei allen Aspekten sollte der Erkrankte positiv in den neuen Lebensabschnitt nach der Krankheit schauen. Er darf sich glücklich schätzen, wenn er noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis hat. Aber auch hierbei sollte er aktiv bei der Aufstockung der Arbeitszeit oder gemeinsam nach Alternativen suchen, wenn der alte Arbeitsplatz künftig nicht mehr in Frage kommt.
Dieselbe und vielleicht noch größere Motivation muss der Erkrankte zeigen, wenn er kein bestehendes Arbeitsverhältnis hat. Aber selbst dann gibt es die genannten Finanzierungsmöglichkeiten, die richtigen Jobs und auch Arbeitgeber zu finden, die ihn schätzen werden und auch tatsächlich als Arbeitskraft benötigen.