Der in der breiten Öffentlichkeit am häufigsten mit dem Begriff „Pharmazie“ in Verbindung gebrachte Beruf ist der Apothekerberuf. Der Apothekerberuf umfasst drei mit der Pharmazie verbundene Kernbereiche: Die Herstellung von Medikamenten sowie deren Vermarktung und die beratende Abgabe an den Verbraucher. Um diese originären Apotheker-Tätigkeiten herum haben sich im Laufe der Geschichte etliche weitere Pharmazie-Berufe herausgebildet. Einen großen Bedarf an pharmazeutischen Fachkräften haben neben öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken auch Industrie und Krankenkassen sowie Forschungs- und Untersuchungseinrichtungen.
Apotheker/innen
Als Fachkräfte für Arzneimittel tragen Apothekerinnen und Apotheker eine große Verantwortung. Entsprechend hoch sind die Ansprüche an die Apotheker-Ausbildung. Angehende Apotheker in Deutschland müssen im Rahmen eines Pharmaziestudiums an einer Universität zwei Examina bestanden haben. Das erfolgreich abgelegte dritte Staatsexamen schließt die Ausbildung nach einem dem Studium folgenden praktischen Jahr ab. Es ist neben einwandfreiem Führungszeugnis und ärztlicher Unbedenklichkeitsbescheinigung Voraussetzung für die Approbation. Durch Fortbildungen können zusätzliche Qualifikationen beziehungsweise akademische Grade erworben werden: Unter anderem Dr. rer nat, Diplom-Pharmazeut oder Fach-Apotheker sowie Sachkundige Person (für spezielle Arzneimittelprüfungen).
Pharmazeutisch-technische Assistenten/innen (PTA)
Üblicherweise unterstützen PTA die Apotheker in öffentlichen Apotheken. Aber auch in anderen apothekerspezifischen Tätigkeitsbereichen arbeiten zahlreiche PTA. Unter der Aufsicht des Apothekers dürfen PTA Arzneimittel herstellen, sie prüfen und abgeben.
Die zweijährigen PTA-Ausbildung an einer Berufsfachschule setzt mindestens einen Realschulabschluss voraus. Nach der Berufsfachschule folgt nach sechsmonatiger praktischer Ausbildung die Abschlussprüfung.
Das 1969 eingeführten PTA-Berufsbild entspricht in etwa dem DDR-Beruf „Apothekenassistent/in“, für den nicht mehr ausgebildet wird und der heute nur noch vereinzelt ausgeübt wird. Aus dem gleichen Grund wird die Zahl der Pharmazeutischen Assistenten/-innen, die zwar Medikamente herstellen, aber nicht abgeben dürfen, stetig geringer. Nicht mehr zu den Ausbildungsberufen gehören auch die PTA-ähnlichen besonders qualifizierten Apothekerassistent/innen (BRD) und Pharmazie-Ingenieur/innen (DDR).
Nicht-pharmazeutisches Personal
Für die Arbeit in der Pharmazie-Branche werden auch als nicht-pharmazeutisches Personal Pharmazeutisch-kaufmännische Assistent/innen (PKA) ausgebildet. Dem 1993 geschaffenen PKA-Berufsbild entsprechen die Tätigkeiten von Apothekerhelfer/innen (BRD) und Apothekenfacharbeiter/innen (DDR), für die heute nicht mehr ausgebildet wird. PKA sind vor allem für Büro-Arbeiten und andere verwaltende Tätigkeiten in Apotheken oder anderen mit Medikamenten befassten Betrieben und Institutionen zuständig. Die duale, keinen bestimmten Schulabschluss voraussetzende PKA-Ausbildung dauert zwei bis drei Jahre.
Industriepharmazeut/innen und Pharmakant/innen
Industriepharmazeut/innen sind auf den Herstellungssektor im industriellen Berech spezialisiert. Sie müssen ein abgeschlossenes Universitäts- oder Fachhochschulstudium in Pharmazie beziehungsweise Angewandter Pharmazie vorweisen können. Industriepharmazeut/innen werden in leitender Funktion bei für die Produktion von Arzneimitteln einschlägigen Tätigkeiten eingesetzt.
Pharmakanten/-innen sind Industrie-Facharbeiter/innen für den Bereich Arzneimittelherstellung. Die duale Berufsausbildung dauert dreiundeinhalb Jahre. Auszubildende mit Realschul- oder Gymnasialabschluss können eine um sechs bis 12 Monate verkürzte Ausbildung absolvieren.
Pharmazeutische Berater
Der Pharmaberater fungiert im Auftrag von Pharmaunternehmen im Zusammenhang mit Arzneimittelangeboten als qualifizierter Berater von Ärzten. Er ist durch ein abgeschlossenes fachspezifisches Hochschulstudium oder durch eine Ausbildung zum PTA oder einer artverwandten Ausbildung qualifiziert. Nach einer 1000-stündigen Ausbildung im Pharmaunternehmen können nicht über diese Qualifikation verfügende Personen vor der Industrie- und Handelskammer die Prüfung zum „Geprüften Pharmareferenten“ ablegen. Geprüfte Pharmareferenten dürfen als Pharmaberater arbeiten.