Beratungspflicht verletzt

(djd). Die Erfolgsgeschichte dauerte gut 15 Jahre, die 1995 gegründete Reederei-Gruppe Beluga war in dieser Zeit mit zuletzt 72 Schiffen zum Marktführer in der Schwergutschifffahrt avanciert. 2011 kam dann das plötzliche Aus für das Bremer Unternehmen. Es wurden große Finanzprobleme bekannt, die Reederei Beluga Shipping und weitere Gesellschaften der Gruppe mussten Insolvenz beantragen.

Anfang Februar 2013 erklärte nun die Staatsanwaltschaft Bremen, dass sie gegen Firmengründer Niels Stolberg sowie einen weiteren führenden Beluga-Mitarbeiter Anklage wegen Kreditbetrugs in 16 Fällen erhebt. Stolberg wird vorgeworfen, zwischen 2006 und 2010 bei Schiffsneubaufinanzierungen die kreditgebenden Banken belogen zu haben. Er soll die Geldinstitute durch bewusst zu hoch angesetzte Investitionskosten bei der Finanzierung von insgesamt 20 Schiffsneubauten hintergangen haben.

Beluga-Pleite mit Konsequenzen für Privatanleger

Die Beluga-Pleite hat auch Konsequenzen für tausende deutscher Kapitalanleger, die über die Jahre hohe Beträge in Schiffsbeteiligungen investiert haben – und nun einen großen Teil ihrer Ersparnisse verlieren könnten. Hoffnung macht allerdings ein aktuelles Urteil des Landgerichts Bremen (Az. 2 O 1420/11): Es hat einem Bankkunden, der Geld in einen Fonds mit Beluga-Schiffen investiert hat, Schadensersatz zugesprochen.

Konkret wurde die Commerzbank verurteilt, einem Kunden 18.924 Euro wegen falscher Anlageberatung über eine Geldanlage in einen Fonds mit Beluga-Schiffen zu zahlen, im Gegenzug muss der Anleger die ihm verkaufte Schiffsfondsanlage wieder an die Bank übertragen. Begründung des Gerichts für das Urteil: Die Commerzbank verletzte ihre Beratungspflicht, weil sie ihren Kunden nicht über die Provisionen informierte, die sie für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung erhielt.

Der geschädigte Investor wurde in dem Gerichtsverfahren von der bundesweit tätigen Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP vertreten, mehr Infos gibt es unter http://www.sommerberg-llp.de und unter Telefon 0421-3016790. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) macht sich nach Angaben von Anlegeranwalt Thomas Diler eine Bank insbesondere dann schadensersatzpflichtig, wenn sie nicht über Rückvergütungen aufklärt, die sie für die Fondsvermittlung an ihren Kunden erhält.

Risiko des Totalverlusts

Der klagende Investor war Mitte 2007 von einer Mitarbeiterin der Commerzbank zu einem Beratungsgespräch eingeladen worden. Dabei hatte die Mitarbeiterin dem Kunden empfohlen, sein Geld in den Fonds mit den Beluga-Schiffen anzulegen. Für Anleger, die ihr Geld in solche Schiffsfonds investieren, besteht das Risiko eines Totalverlustes im Falle einer Insolvenz. „Tatsächlich handelt es sich nämlich um hoch riskante Unternehmensbeteiligungen. Vielen Privatinvestoren sind die Risiken häufig aber nicht bekannt, weil sie von Banken und Beratern darüber nicht aufgeklärt werden“, betont Thomas Diler.

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