Beluga und Co.: Vorsicht bei marktunüblichen Renditeversprechen!

(djd). Seit Anfang des Jahres ermittelt die Staatsanwaltschaft Bremen wegen Kreditbetrugs gegen führende Mitarbeiter der insolventen Reederei Beluga Shipping, einst Marktführer in der weltweiten Schwergutschifffahrt. Die Beluga-Pleite hat auch Konsequenzen für Tausende deutscher Kapitalanleger, die über die Jahre hohe Beträge in Schiffsbeteiligungen investiert haben – und nun einen großen Teil ihrer Ersparnisse verlieren könnten. Anlegeranwalt Thomas Diler von der bundesweit tätigen Anlegerschutzkanzlei Sommerberg LLP: „Für Anleger, die ihr Geld in solche Schiffsfonds investieren, besteht immer das Risiko eines Totalverlustes im Falle einer Insolvenz.“

Denn tatsächlich handele es sich um hochriskante Unternehmensbeteiligungen. Vielen Privatinvestoren seien die Risiken häufig aber nicht bekannt, weil sie von Banken und Beratern darüber nicht aufgeklärt würden. „Je höher die versprochene Rendite ist, desto höher ist unserer Erfahrung nach auch das Risiko, dass man sein eingesetztes Kapital verliert“, so Diler. Vorsicht sei bereits bei Geldanlagen geboten, die mit Renditen von mehr als fünf Prozent werben würden. Die Anlegerschutzkanzlei will für Beluga-Anleger nun Schadensersatz von Banken erstreiten, welche Privatinvestoren nicht ausreichend über die Risiken einer solchen Anlage aufgeklärt hätten. Mehr Informationen gibt es unter http://www.sommerberg-llp.de und unter Telefon 0421-3016790.

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