Bei Verdacht auf Behandlungsfehler an die Krankenkasse wenden

6.302 Behandlungsfehler-Gutachten haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) im zweiten Halbjahr 2010 erstellt. Das geht aus der aktuellen Behandlungsfehler-Statistik des MDK hervor. In 1.859 Fällen bestätigte sich der Vorwurf eines Behandlungsfehlers. Das sind fast 30 Prozent. Laut MDK war in 20 Prozent der Fälle der Behandlungsfehler die direkte Ursache für den entstandenen Schaden. Am stärksten sahen sich Orthopäden und Unfallchirurgen dem Vorwurf eines Behandlungsfehlers ausgesetzt (1.619 Fälle), gefolgt von Allgemeinchirurgen (1.316) und Internisten (502).

Bei der Klärung von Behandlungsfehlern kann sich jeder Versicherte an seine Krankenkasse wenden. Diese beauftragt in der Regel den MDK mit der Beurteilung des Vorwurfs. Die AOK unterstützt ihre Versicherten seit Jahren in Form eines Behandlungsfehler-Managements. Speziell mit dem Arzthaftungsrecht vertraute AOK-Fachleute informieren Patienten in allen Bundesländern über ihre Rechte, prüfen Vorwürfe und helfen bei der Durchsetzung der Ansprüche.

Weitere Infos zum Behandlungsfehler-Management der AOK http://www.aok.de/bundesweit/gesundheit/patientenrechte-behandlungsfehler-beratung-10552.php

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