Ausschlaggebend für die Modernisierung waren veränderte betriebliche Arbeits- und Geschäftsprozesse sowie moderne Werkstoffe, Maschinensysteme und Fertigungstechniken vor dem Hintergrund der fortschreitenden Digitalisierung. Dem Bereich „Kundenorientierung“ wird ein höherer Stellenwert zugewiesen und die bisherige Prüfungsstruktur durch die gestreckte Gesellenprüfung ersetzt.
Behälter- und Apparatebauer/-innen arbeiten in Metallbau- und Maschinenbauunternehmen. Im Jahr 2016 erlernten insgesamt 192 Auszubildende den Beruf; 2017 wurden 57 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen. Die Übernahmeaussichten sind sehr gut. Nach der Gesellenprüfung kann eine Weiterqualifizierung zum/zur Behälter- und Apparatebauermeister/-in oder zum/zur Staatlich geprüften Techniker/-in in den einschlägigen Fachrichtungen angeschlossen werden.
Die modernisierte Ausbildungsordnung und der darauf abgestimmte, von der Kultusministerkonferenz für den schulischen Teil der dualen Ausbildung erarbeitete Rahmenlehrplan lösen die bestehende Verordnung aus dem Jahr 1989 ab. Bislang wurde die Ausbildung auf Grundlage der damaligen Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Kupferschmied/-in durchgeführt; die Berufsbezeichnung war 1998 in Behälter- und Apparatebauer/-in geändert worden.
Weitere Informationen unter
Ansprechpartner: Axel Kaufmann; E-Mail:
Bei Abdruck Belegexemplar erbeten.