Bauen mit Festpreis

(djd). Bauen mit Festpreis: Auf den ersten Blick erscheint dieser Weg ins Eigenheim der sicherste zu sein. Doch auch bei einem Festpreisangebot lohnt es sich, genauer hinzusehen. Wendelin Monz, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und Vertrauensanwalt des Bauherren-Schutzbunds e.V. (BSB), beschreibt ein Beispiel aus seiner Beraterpraxis. In die Bäder eines Einfamilienhauses sollten Fliesen für neun Euro je Quadratmeter eingebaut werden. Beim Bemusterungstermin wurden dem Bauherren-Ehepaar die einfachsten Fliesen vorgelegt, die ihren Vorstellungen nun gar nicht entsprachen. Natürlich war der Vertreter der Hausbaufirma bereit, hochwertigere Fliesen einzubauen – gegen einen saftigen Mehrpreis.

Einseitiges Anordnungsrecht im Vertrag festschreiben

Von Vorteil ist ein Festpreis oder ein Pauschalpreis nach Angaben von Monz aber dennoch, da er eine verlässliche Grundlage für die Finanzierung darstellt. Es kommt jedoch darauf an, sehr genau zu prüfen, was im angebotenen Preis enthalten ist – und in welcher Qualität. So muss detailliert geklärt werden, wie die Leistungen beschaffen sind, die vom Bauunternehmen angeboten werden. Wert legen sollte der Bauherr als Auftraggeber auch auf ein einseitiges Anordnungsrecht. Es spricht dem Bauherren das Recht zu, Änderungen wie etwa den Einbau hochwertigerer Fliesen anzuordnen – unter Ermittlung der Mehr- oder Minderkosten, versteht sich. Ohne das Anordnungsrecht kann der Auftragnehmer den Einbau anderer Fliesen verweigern oder dafür einen saftigen Mehrpreis verlangen, der oft nicht den tatsächlichen Mehrkosten entspricht.

Sachverständiger gibt Sicherheit beim Vertragsschluss

Für technische Laien ist die Werthaltigkeit angebotener Leistungen oft schwer nachzuvollziehen. Es empfiehlt sich daher, einen Sachverständigen hinzuzuziehen, Adressen und weitere Informationen gibt beispielsweise der BSB unter http://www.bsb-ev.de im Internet. Der Sachverständige kann wertvolle Hinweise geben und frühzeitig darauf hinweisen, dass etwa bei Fliesen und Sanitärkeramiken unter Umständen eine mindere Qualität zu erwarten ist. So hätte etwa die Fliesenbemusterung vor Vertragsabschluss Sicherheit geben können, nachträgliche Mehrkosten hätten sich vermeiden lassen. Bauherrenberater und Vertrauensanwälte können den Bauvertrag zudem technisch und juristisch prüfen. So kann der Bauherr sicher sein, dass ein Festpreisangebot auch das hält, was er sich davon erwartet.

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