BAuA veröffentlicht Bericht „Gefährliche Produkte 2012“

Für den Bericht ausgewertet werden neben der deutschen Tagespresse und den Meldungen über tödliche Arbeitsunfälle auch die nationalen RAPEX-Meldungen. RAPEX steht für „Rapid Exchange of Information System“ und ist das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission zu gefährlichen Produkten. Im Jahr 2011 gab es insgesamt 158 RAPEX-Meldungen aus Deutschland. Dabei wurden Produkte aus allen Kategorien berücksichtigt.

Bei allen beanstandeten Geräten, die der Maschinenrichtlinie unterliegen, bestand beispielsweise die Gefahr, sich zu schneiden oder durch umher fliegende Teile getroffen zu werden. Im Bereich Kosmetik konnte in einer Körperlotion ein nicht zugelassener Konservierungsstoff nachgewiesen werden. Insgesamt gab es aus Deutschland 28 Meldungen über kosmetische Mittel. Ein Modell-Hubschrauber fiel negativ auf, weil die Gefahr bestand, durch rotierende Teile, die nicht richtig befestigt waren, verletzt zu werden. National wurden acht Produkte gemeldet, die gegen die Spielzeugrichtlinie verstießen. Positiv zu vermerken ist, dass der Anteil chinesischer Produkte unter den Meldungen erheblich gesunken ist. Ob sich dieser Trend fortsetzt, muss sich jedoch in den Folgejahren erst noch zeigen.

Bei der Analyse der tödlichen Arbeitsunfälle stellten die Wissenschaftler fest: Besonders häufig werden Baumaschinen wie Bagger oder Kräne als ursächlich oder mitursächlich für Arbeitsunfälle genannt. Viele Unfälle ereignen sich außerdem mit Arbeitsbühnen oder Gabelstaplern. Im Vergleich mit den RAPEX-Daten überraschte die BAuA-Wissenschaftler, dass – obwohl sich besonders viele tödliche Arbeitsunfälle mit Produkten ereignen, die der Maschinenrichtlinie unterliegen – es nur in vier Produktgruppen Beanstandungen über RAPEX gab. Die BAuA-Experten gehen zudem davon aus, dass etwa jeder sechste tödliche Arbeitsunfall, an dem ein technisches Produkt beteiligt war, hätte vermieden werden könnten. Ingenieure sollten deshalb nicht nur den bestimmungsgemäßen sondern auch den vorhersehbaren Gebrauch des Produktes schon bei der Konstruktion berücksichtigen.

Gefährliche Produkte 2012 – Informationen zur Produktsicherheit; Isabell Bentz, Jochen Blume, Matthias Honnacker, Hans-Jörg Windberg, Tanja Wybierek; 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2012, ISBN: 978-3-88261-143-4, 152 Seiten. Der Bericht steht als PDF unter auf der BAuA-Homepage.

Weitere Informationen zur Produktsicherheit bietet auch das Portal der BAuA.

Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 600 Beschäftigte arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.
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