Das Erlernen wissenschaftlicher Methoden, das Verstehen von Mechanismen der Krankheitsentstehung, der Diagnostik und Therapie sind eine notwendige Voraussetzung für das lebenslange Lernen und für die Ausübung der evidenzbasierten Medizin. Alle rechtlichen Möglichkeiten sollten ausgeschöpft werden, um sicherzustellen, dass als Ärzte nur Absolventen solcher nichtstaatlicher Ausbildungsgänge zugelassen werden, die diese Qualitätsstandards erfüllen.
Die AWMF schließt sich den Äußerungen des Wissenschaftsrats an, dass gewisse Chancen für eine reformierte Medizinerausbildung in neuen Studiengängen an nichtstaatlichen Institutionen bestehen könnten. Die AWMF verweist in diesem Zusammenhang jedoch auf die zahlreichen reformierten Regelstudiengänge und Modellstudiengänge an den deutschen Medizinischen Fakultäten, in denen auf der Basis fundierter Ausbildungsforschung bereits zahlreiche Reformen zur besseren Integration von wissenschaftlich basierter und praxisnaher Ausbildung der zukünftigen Ärzte umgesetzt werden. Ein besonderes Innovationspotenzial der nichtstaatlichen Anbieter ist der AWMF nicht ersichtlich; die AWMF sieht allerdings erhebliche Risiken für die gewünschten Effekte und die wissenschaftliche Ausbildung der Medizinstudierenden in evidenzbasierter Medizin.
Die AWMF schließt sich der Forderung nach Eckpunkten „für die Qualität und Qualitätssicherung der Medizinerausbildung im nichtstaatlichen Bereich“ (Positionspapier des Wissenschaftsrats vom Januar 2016) an. Sie sieht die Gefahr eines Qualitätsverlustes der Medizinerausbildung, wenn für die nichtstaatliche Medizinerausbildung nicht stringente Voraussetzungen geschaffen und Mechanismen zur Qualitätssicherung entwickelt werden. Eine Zweiklassen-Medizinerausbildung müsse auf jeden Fall vermieden werden.
Der volle Wortlaut der Stellungnahme ist auf der AWMF-Website abrufbar:
und als PDF-Datei der Pressemitteilung beigefügt.