Augenverletzungen – wenn vermeintlich harmlose Verletzungen zu schweren Folgeschäden führen

Die Augen gehören zu den sensibelsten Organen des Menschen, auch kleine Verletzungen können schwerwiegende Folgen haben. Gerade im Alltag lauern viele Verletzungsrisiken – gut, wenn man die richtigen Verhaltensregeln für Augen-Notfälle kennt.

Sektkorken, die aufs Auge knallen, explodierende Sprudelflaschen, unvorsichtiges Fuchteln mit dem Bleistift – Alltagsunfälle gehören zum täglichen Brot in der Augen-Notfallambulanz. „Wer sich am Auge verletzt hat, sollte nicht lange selber herumlaborieren“, warnt Dr. med. Omid Kermani, a?rztlicher Leiter der Augenklinik am Neumarkt in Ko?ln. „Auch eine vermeintlich harmlose Verletzung kann schwere Folgeschäden haben. Vorsichtshalber ist in jedem Fall ein Augenarzt aufzusuchen“.

Doch es gibt Situationen, in denen nur sofortige Erste Hilfe Schlimmeres verhindern kann. Dazu gehören Veraätzungen am Auge, wie sie beim Umgang mit Sa?uren und Laugen (Haushaltsreiniger, Waschmittel) passieren können. „Jede Sekunde zählt. Das Auge muss umgehend und ausgiebig mit sehr viel Wasser gespült werden. Zur Not können auch Limonade oder Bier eingesetzt werden“, erklärt Dr. Kermani. Wenn die Augenlider krampfartig schließen, müssen diese mit den Fingern auseinander gezogen werden. Achtung: beim Spülen ist unbedingt darauf zu achten, dass die verdünnte Säure oder Lauge nicht in das andere Auge läuft. Dann den Krankenwagen rufen.

Bei Verätzungen mit Lebensmitteln wie Essig oder Zitrone gilt ebenfalls: schnell und gründlich mit Wasser spülen. Wenn nach 1 Stunde das Auge immer noch gerötet ist, schmerzt, tränt und empfindlich auf Licht reagiert, ist ärztlicher Rat gefragt.

Ein sofortiger Fall für den Augenarzt sind im Auge steckende Fremdkörper. Heimwerker trifft es häufig beim Bohren oder Flexen, wenn Splitter herumfliegen und keine Schutzbrille getragen wird. „Unter keinen Umständen sollte man versuchen, feststeckende Fremdkörper in Eigenregie herauszuziehen“, warnt Dr. Kermani. „Die Gefahr ist groß, dabei das Auge noch stärker zu verletzen“.

Zusätzlich drohen durch eingeschleppte Keime schwere bakterielle Entzündungen. Bis man beim Augenarzt eingetroffen ist, sollten die Augen möglichst geschlossen bleiben.

Bei kleinen, oberflächlichen Fremdkörpern im Auge wie Sandkörnchen oder Insekten hilft sich das Auge selbst, indem es stark tränt und so den Fremdkörper ausschwemmt. Unterstützend kann man mit einem sauberen Tuch Richtung innerem Augenwinkel reiben oder den Eindringling mit Wasser ausspülen. Auch hier gilt: bei nicht nachlassenden Schmerzen, Ro?tungen und Tränen zum Experten gehen.
Zu den schweren Augenverletzungen zählen auch Stich- und Schnittverletzungen, etwa durch zerbrechende Brillengestelle nach Stu?rzen. Ein typisch weiblicher Haushaltsunfall ist das „Hineinbücken“ in Palmblätter beim Blumengießen. Hier heißt es: Augen geschlossen halten und sofort zum Augenarzt bringen lassen. Sogenannte perforierende Verletzungen, bei denen die Hornhaut oder sogar die dahinter liegen- den Schichten verletzt wurden, müssen operativ behandelt werden.

Sehr häufig kommt es zu Schäden an der Hornhautoberfläche, etwa durch zurückschnellende Zweige beim Joggen. Junge Mütter erwischt es öfter, wenn der Säugling mit den Ärmchen fuchtelt und dabei das Auge trifft. Selbst kleine Kratzer können sehr schmerzhaft sein, heilen aber meist von selbst. Sollten nach zwei Tagen immer noch Beschwerden auftreten, ist ärztliche Hilfe angebracht. Vom Gebrauch irgend- welcher Salben und Augentropfen ohne ärztliche Anordnung rät Dr. Kermani ab. „Sie ko?nnen die Untersuchung durch den Augenarzt erschweren“.

Keine Seltenheit sind schwere Kontusionen (Prellungen) des Augapfels, sei es durch verirrte Tennisbälle, durch Fausthiebe oder Steine, die beim Rasenma?hen hochgewirbelt werden. Die Folge ist oft ein blaues Auge, das man nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte. Denn es besteht die Gefahr innerer Verletzungen, gravierende Folgeschäden drohen. Ob dies der Fall ist, kann nur ein Augenarzt diagnostizieren.

Weitere Informationen unter www.augenportal.de.

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