Augen lasern Kosten: Wird eine Augenlaseroperation von der Krankenkasse übernommen?

Augen Lasern

Immer mehr Menschen entscheiden sich mittlerweile dazu, ihre Augen lasern zu lassen. Verständlich, denn für viele Menschen bedeutet das ein Stück mehr Lebensqualität. Allerdings ist eine Augenlaseroperation nicht ganz günstig. So stellt sich schnell die Frage, ob die Krankenkasse die Kosten für das Augenlasern übernimmt, welche privaten Krankenversicherungen den Eingriff erstatten oder was bei der Beantragung der Kostenerstattung zu beachten ist.
Im folgenden Artikel werden wir diese Fragen beantworten und Ihnen einen informativen Überblick über alle Möglichkeiten geben.

Augen lasern: Kosten bei privaten Krankenversicherungen

Immer mehr private Krankenversicherungen übernehmen in ihren neuen Verträgen die Kosten für Augenlaseroperationen ganz oder teilweise. Doch selbst wenn die Kostenübernahme in Ihrem Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich genannt ist, können Sie bei einer beabsichtigten Behandlung verstärkt auf das Wohlwollen der Versicherungsgesellschaft hoffen. Nach der aktuellen Rechtsprechung wird es von privaten Krankenversicherungen zunehmend auch ohne ausdrückliche Klausel als erstattungsfähig angesehen, wenn Sie Ihre Augen lasern lassen möchten.

Dabei muss in der Regel der Fall vorliegen, dass durch die Durchführung der Behandlung der Einsatz von Brillen oder Kontaktlinsen überflüssig gemacht werden kann oder eine medizinische Notwendigkeit besteht. Die Argumentation der Kläger stützt sich darauf, dass Fehlsichtigkeit üblicherweise eine Krankheit ist und die Hilfsmittel wie Brille oder Kontaktlinsen die Fehlsichtigkeit nur ausgleichen, nicht aber heilen. Dementsprechend ist die Augenlaseroperation eine Behandlung, die auf die dauerhafte Heilung oder Verbesserung der „Krankheit“ abzielt.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2017 stellt die Fehlsichtigkeit eine Krankheit dar. Dementsprechend sind die privaten Krankenversicherungen angehalten, Augenlaserbehandlungen zu bezahlen, da das Tragen von Brillen und Kontaktlinsen keine Heilbehandlung darstellt.

Was wird bei gesetzlichen Krankenkassen Augen lasern kosten?

Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wie der Barmer, AOK oder der Techniker Krankenkasse ist die Kostenübernahme für Augenlaseroperationen in der Regel nicht vorgesehen. Begründet wird dies damit, dass Augenlaseroperationen grundsätzlich nicht als medizinisch notwendig eingestuft und von den Krankenkassen als Schönheits- oder Lifestyle-Operation klassifiziert werden. Diese Auffassung ist sehr umstritten, denn nur durch eine Laserkorrektur oder eine Linsenimplantation kann eine Fehlsichtigkeit dauerhaft korrigiert werden. Durch Sehhilfen wie Brillen oder Kontaktlinsen wird diese nur temporär ausgeglichen.

Doch gerade bei Unverträglichkeiten von Brillen oder vor allem Kontaktlinsen besteht oft eine medizinische Notwendigkeit, da die einzige Möglichkeit der Korrektur eine Operation ist. Aus diesem Grund wurde in mehreren Fällen gerichtlich entschieden, dass die Kosten für das Augenlasern ganz oder teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden müssen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kosten ohne einen Rechtsstreit übernommen werden, ist in diesem Fall derzeit noch sehr gering.

Augen lasern lassen: Was ist „medizinische Notwendigkeit“?

Die Grundlage für die Übernahme der Augenlaser-Kosten durch die Krankenkassen ist die medizinische Notwendigkeit der Augenlaserbehandlung. Dazu müssen Sie zunächst einen Augenarzt aufsuchen, beispielsweise in der REALEYES Augenklinik Theresienhöhe, und ein Gutachten erstellen lassen. Dieses müssen Sie bei der Krankenkasse einreichen. Die Krankenkasse entscheidet anschließend, inwieweit die Notwendigkeit die Voraussetzungen für die Kostenübernahme im Vertrag erfüllt.
Eine medizinische Notwendigkeit für eine Augenlaserbehandlung kann aus unterschiedlichen Gründen vorliegen. Dazu gehören, wie im vorangegangenen Abschnitt erwähnt:

  • : Die Unverträglichkeit einer Brille kann durch verschiedene Faktoren verursacht werden. Oftmals macht sie sich erst bemerkbar, nachdem Sie eine neue Brille erhalten haben. Beispielsweise kann ein erheblicher Dioptrienunterschied zwischen den beiden Augen zu Schwierigkeiten beim räumlichen Sehen oder zu unangenehmen Druckstellen führen.
  • : Zu den häufigsten Ursachen einer Kontaktlinsenunverträglichkeit gehören beispielsweise Allergien oder ein dauerhaftes oder fehlerhaftes Tragen der Linsen. Die Beschwerden umfassen meist trockene und gerötete Augen. Nach Einschätzung von Experten sind die Auswirkungen des dauerhaften Tragens von Kontaktlinsen mittlerweile teilweise höher als die einer Augenlaserkorrektur.

Sonderfall: Linsenaustausch beim Grauem Star

Häufig werden die Kosten für einen Linsenaustausch nur dann von der Krankenkasse übernommen, wenn der Eingriff als medizinisch absolut notwendig eingestuft wird. Bei einer Operation wegen einer Linsentrübung, dem sogenannten Grauen Star, ist das zum Beispiel der Fall.
Die Materialkosten für eine Standardlinse werden bezahlt. Darüber hinaus unterscheiden die Krankenkassen häufig zwischen den Kosten für Monofokallinsen und Multifokallinsen. Da Letztgenannte oft nicht zwingend notwendig sind und eine Alternative zur monofokalen Ausführung sind, wird von vielen gesetzlichen Krankenkassen nur die monofokale Linsenimplantation übernommen. Privatversicherungen hingegen erstatten meist auch die  Multifokallinsen.

Beratungstermin vereinbaren

Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst mit einem Kostenvoranschlag an die zuständige Krankenkasse zu wenden, um herauszufinden, ob und in welcher Höhe die Beiträge erstattet werden. So können Sie die Höhe der Kosten für das Augenlasern besser planen und verhindern, dass Sie im Laufe des Verfahrens eine böse Überraschung erleben, mit der Sie zunächst nicht gerechnet haben. 

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