Auf die Pausen kommt es an

(djd). Ein Teller süßes Obst, eine Tafel Schokolade, eine Tüte Chips oder ein belegtes Sandwich: All das ist erlaubt, wenn es um die Zahngesundheit geht. Vermeiden sollte man nur das Knabbern und Naschen in kleinen Mengen über den ganzen Tag verteilt. Denn der ständige Nachschub an Kohlenhydraten bedeutet einen stetigen Angriff auf den Zahnschmelz, der ihn löchrig macht und der Karies Tür und Tor öffnet.

Ruhepausen für den Zahnschmelz

Verantwortlich dafür sind Bakterien im Mundraum, die von Kohlenhydraten leben. Ihnen schmecken Stärke aus Mehlen, Haushaltszucker aus Süßwaren und Fruchtzucker aus Obst ebenso wie Milchzucker aus Milchprodukten. Immer, wenn man etwas Kohlenhydrathaltiges isst, verstoffwechseln die Bakterien Stärke und Zucker. Dabei entstehen Säuren, die kleine Löcher in den Zahnschmelz fressen können.

Deshalb empfehlen Zahnärzte, auf längere Essenspausen zu achten und Mahlzeiten und Snacks am Tag zu konzentrieren. In den Ruhephasen regeneriert sich der Zahnschmelz mit Hilfe des Speichels, der wichtige Mineralien enthält, die die Schäden beheben und den Zahnschmelz härten.

Regelmäßige Zahnhygiene hält Zähne gesund

Eine weitere wichtige Regel: Gesunde Zähne sind saubere Zähne. Denn die Karies verursachenden Bakterien leben vor allem in den Zahnbelägen. Werden diese regelmäßig sorgfältig entfernt, entzieht man den Bakterien ihren Lebensraum, so dass sie sich nicht mehr vermehren können. Zahnärzte empfehlen, mindestens zweimal täglich zwei Minuten lang die Zähne zu putzen. Wichtig: Nach dem Verzehr von sauren Lebensmitteln wie Obst oder Wein eine halbe Stunde warten, damit man den aufgeweichten Zahnschmelz nicht abschrubbt. Abends empfiehlt es sich, die Zahnzwischenräume mit Zahnseide oder einem Interdentalbürstchen zu reinigen. Eine ergänzende Härtung und Remineralisierung erfahren die Zähne durch das Putzen mit einem fluoridhaltigen Gel einmal in der Woche.

Wichtig ist es außerdem, zweimal jährlich die kostenlosen Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt wahrzunehmen. Das gilt für Kinder und Jugendliche ebenso wie für Erwachsene.

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