(dmd). Die Sonnenstrahlen des Sommers locken stets mehr Besucher in die Biergärten. Viele von ihnen fahren bewusst mit dem Fahrrad dorthin, um nicht mit Promille hinter dem Steuer erwischt zu werden. Doch auch für Fahrradfahrer gilt eine Grenze. Wer sie überschreitet, macht sich strafbar. Diese liegt laut ADAC bei einem Blutalkoholspiegel von 1,6 Promille. Fällt der Radler beispielsweise durch Fahren in Schlangenlinien auf, genügen schon geringere Blutalkoholwerte, um den Führerschein zu gefährden. In der Folge kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Dann ist nicht nur der Autoführerschein weg, unter Umständen darf auch das Fahrrad nicht mehr benutzt werden.