(dmd). Zahlen muss der Besitzer von Nutztieren – ob er nun seine Pflicht verletzt hat oder nicht. Dies ergab eine Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgericht Trier, bei der es um den Ausbruch einer Ponyherde ging.
Das Gatter ihrer Weide war bei einem Sturm von einem herabfallenden Ast zerstört worden, so dass die Tiere auf die Straße rannten. Ein vorbeifahrender Autofahrer alarmierte daraufhin die Polizei, die die Herde in Sicherheit brachte. Die Kosten in Höhe von 209 Euro stellten die Beamten dem Halter in Rechnung.
Zu Recht, wie das Gericht urteilte. Der polizeiliche Einsatz sei zur Gefahrenabwehr an der vielbefahrenen Straße notwendig und verhältnismäßig gewesen. Der Halter muss laut der Deutschen Anwaltshotline daher auch ohne eigenes schuldhaftes Verhalten für die Kosten aufkommen.