Arthrose muss kein Schicksal sein

(djd). Wer beim Aufstehen, beim Treppensteigen oder beim Sport Gelenkschmerzen verspürt, ist in seinem Alltag stark eingeschränkt. Die Gründe für Gelenkprobleme sind vielfältig: Gelenkverschleiß ist beispielsweise sehr oft die Folge einer Arthrose. Alexander Reinert, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie am Orthopädiezentrum Rankestraße in Berlin: „Es gibt moderne medikamentöse Verfahren, die den Krankheitsprozess am Gelenk verzögern und teilweise zum Stoppen bringen können. Bekannt sind sehr vielversprechende Ansätze mit körpereigenen Wachstumsfaktoren, die in die Gelenke eingebracht werden.“ Einen wichtigen Stellenwert, so Reinert, habe bei Arthrose zudem die Krankengymnastik zur Kräftigung und Bewegungsverbesserung. Gute Ergebnisse seien auch bei der Nutzung von orthopädietechnischen Hilfsmitteln wie Einlagen, Schuhzurichtungen und Bandagen zu sehen.

Rechtzeitig zum Arzt gehen

Einen Arzt sollte man, so Reinert, bei Überwärmung und bei Schwellungen des Gelenks, bei Ruheschmerzen und bei Blockierungen – also einer Minderung der Beweglichkeit – sowie bei Instabilitätsgefühlen aufsuchen. Wer unter ersten Gelenkschmerzen leidet, neigt häufig dazu, seinen Körper übermäßig zu schonen. Nach Ansicht von Experten ist dies aber das Falscheste, was man tun kann. Beim Auftreten erster Symptome ist stattdessen Aktivität angesagt: Dazu zählen geeignete physiotherapeutische Maßnahmen und leichte Belastungsformen wie Spazierengehen oder Fahrrad fahren.

Vorsorgen mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Chronische Gelenkschmerzen können bei den Betroffenen schlimmstenfalls dazu führen, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Für einen solchen Fall sollte man nach Ansicht von Christoph Andersch von den Ergo Direkt Versicherungen rechtzeitig mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen: „Solange die gesundheitliche Situation noch gut ist und keine Vorerkrankungen oder Beschwerden bestehen, sollte man eine solche Versicherung abschließen, da dann noch ein vollumfänglicher Schutz zu günstigen Beiträgen gewährleistet werden kann.“

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