Arbeiten trotz Rheuma: Wie Rheuma und Beruf sich vereinbaren lassen

Es gibt verschiedenste Rheumaformen – gemeinsam ist ihnen, dass das Immunsystem körpereigene Strukturen angreift und so chronische Entzündungen auslöst. Bei der häufigsten und bekanntesten Form, dem Gelenkrheuma, sind hauptsächlich die Gelenkinnenhäute von dem schmerzhaften Entzündungsprozess betroffen. „Unbehandelt verläuft eine rheumatoide Arthritis oft in Schüben und führt letztlich zur Deformation und zum Funktionsverlust der betroffenen Gelenke“, sagt Professor Dr. med. Hanns-Martin Lorenz, Präsident der DGRh. Schmerzen, Abgeschlagenheit und fortschreitende Bewegungseinschränkungen machen es dann oft unmöglich, die Arbeit in vollem Umfang weiter auszuüben. Um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, ist es entscheidend, den Entzündungsprozess möglichst früh und konsequent zu blockieren. „In den vergangenen Jahren haben sich die therapeutischen Möglichkeiten deutlich verbessert“, sagt Professor Lorenz, Leiter der Sektion Rheumatologie am Universitätsklinikum Heidelberg und medizinisch-wissenschaftlicher Leiter des ACURA-Rheumazentrums Baden Baden. Bei frühzeitiger Diagnose und konsequenter anti-entzündlicher Therapie ließen sich die Symptome in vielen Fällen beherrschen und Folgeschäden wie dauerhafte Bewegungseinschränkungen vermeiden.

Trotz dieser Fortschritte sind rheumakranke Arbeitnehmer oft darauf angewiesen, dass am Arbeitsplatz Rücksicht auf ihre Erkrankung genommen wird. „Oft hilft es schon, wenn die Arbeitszeit flexibilisiert wird“, sagt Professor Lorenz. An Tagen mit ausgeprägter Morgensteifigkeit der Gelenke könnten die Betroffenen zum Beispiel später mit der Arbeit beginnen, Arzttermine könnten flexibler wahrgenommen werden. Hilfreich sei es auch, den Arbeitsplatz ergonomisch zu gestalten und an die Bedürfnisse dieser Mitarbeiter anzupassen. In größeren Betrieben sei auch ein Wechsel des Arbeitsbereiches hin zu körperlich weniger belastenden Tätigkeiten denkbar. Für viele dieser Maßnahmen – bis hin zu Umschulungen und behindertengerechten Umbauten – steht eine gesetzliche Förderung zur Verfügung. „Hier ist vor allem der Arbeitgeber gefragt, der die Hilfen in enger Absprache mit dem Mitarbeiter und dem behandelnden Arzt beantragen muss“. Im Idealfall steht am Ende eine „Win-Win-Situation“: Der Betrieb behält eine motivierte Fachkraft und der Arbeitnehmer hat die Chance, seinen Beruf weiterhin erfolgreich und selbstbestimmt auszuüben.

Besonders gelungene Lösungen in diesem Bereich zeichnet seit 10 Jahren die Initiative RheumaPreis aus. In diesem Jahr wurden zwei Arbeitnehmerinnen und ihre Arbeitgeber ausgezeichnet, die es mithilfe geförderter Umschulungen oder Anpassungen am Arbeitsplatz geschafft haben, Beruf und Rheuma zu verbinden. Sie teilen sich den Preis mit einer ehemaligen Sportlehrerin, die nach der Rheuma-Diagnose den Schritt in die Selbstständigkeit wagte und nun gemeinsam mit einer Kollegin ein Fitnessstudio führt. „Diese Beispiele machen und Mut und zeigen, dass Menschen mit Rheuma trotz ihrer chronischen Erkrankung leistungsfähig sein können und wollen“, sagt Professor Lorenz.

Bei Abdruck Beleg erbeten.

Pressekontakt für Rückfragen:
Stephanie Priester
Pressestelle
Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh)
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-605
Fax: 0711 8931-167
E-Mail: priester@medizinkommunikation.org

Scroll to Top
Scroll to Top