Approbationsordnung: Urologen für Quartalslösung im Praktischen Jahr

Modifizierungsbedarf wird allerdings bei der Ausgestaltung gesehen. „Wir plädieren für eine Quartalslösung, wobei wir für zwei frei zu wählende Quartale in ambulanter Medizin eintreten und zwar ohne Pflicht zur Allgemeinmedizin. Das heißt wenn ein Medizinstudent beispielsweise ein Wahlquartal Urologie belegt, kann er das zweite Quartal ambulante Pädiatrie oder ambulante Chirurgie oder Innere Medizin wählen“, so Prof. Dr. med. Dr. h.c. Stefan C. Müller, Präsident der DGU.

Der Präsident des Berufsverbands der Deutschen Urologen, Dr. Axel Schroeder, betont: „Diese Lösung würde den Medizinstudenten die Wahlfreiheit erhalten und ermöglichte den übrigen Fachrichtungen faire Chancen bei der Nachwuchsrekrutierung.“ Gleichzeitig wertet er den Kompromiss zur Quartalslösung als großen Erfolg der gemeinsamen Bemühungen: In einer Resolution von 18 medizinischen Fachgesellschaften und Verbänden sowie der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) und den Jungen Neurologen, hatten sich die Urologen gegen ein Zwangstertial Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr ausgesprochen. Zuvor hatten DGU und Berufsverband der Deutschen Urologen bereits öffentlich vor einer Entmündigung der Medizinstudenten gewarnt.

Dass sich im Bundesrat eine Quartalslösung abzeichnet, war am vergangenen Wochenende auf dem 6. Westfälisch-Lippischen Hausärztetag in Dortmund bekannt geworden. „Im Moment gibt es im Bundesrat eine Mehrheit für ein Pflichtquartal“, wie die Ärzte Zeitung die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens zitierte.

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DGU/BDU-Pressestelle

Bettina-Cathrin Wahlers
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