Berlin, 17.04.2019. Medizinische Fachgesellschaften und Fachverbände warnen vor einem unkritischen Einsatz von Cannabis. Auch wenn die Behandlung mit cannabisbasierten Arzneimitteln oder Medizinalhanf bei einzelnen Indikationen sinnvoll ist, betrachtet eine Reihe von Fachgesellschaften und Fachverbänden die Entwicklung seit Verabschiedung des Gesetzes zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ vom März 2017 mit Sorge. Seither können Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Cannabisblüten, den sogenannten Medizinalhanf, wie auch cannabisbasierte Arzneimittel verschreiben.
„Durch dieses Gesetz ist Deutschland das einzige Land in Europa, in dem die Verschreibung von Medizinalcannabis und cannabisbasierten Arzneimittel nicht auf spezielle Indikationen beschränkt wurde.“ heißt es in einem heute veröffentlichten Appell an Ärzteschaft, Politik, Krankenkassen und Redaktionen, in dem acht Fachgesellschaften gemeinsam mit weiteren Fachverbänden für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medizinalcannabis und cannabisbasierten Arzneimitteln plädieren.
„Cannabis“ hat in ungerechtfertigtem Maß Hoffnungen geweckt
In der Stellungnahme ruft der Zusammenschluss von Fachgesellschaften und -verbänden zur sorgfältigen Recherche und ausgewogenen Berichterstattung auf, in welcher bislang „häufig nicht zwischen Medizinalcannabis und cannabisbasierten Rezeptur- und Fertigarzneimitteln unterschieden“ würde. Der Nutzen würde an eindrucksvollen Patientenbeispielen dargestellt, über Therapieversagen und Nebenwirkungen hingegen kaum berichtet.
Die Darstellung eines vermeintlichen Nutzens von „Cannabis“ bei chronischen Schmerzen habe, so Prof. Dr. Claudia Sommer, Präsidentin der Deutschen Schmerzgesellschaft, in einem bisher nicht gerechtfertigten Maß Hoffnung auf ein wirksames und vermeintlich natürliches Arzneimittel geschürt. „Wir haben als wissenschaftliche Fachgesellschaften die Verantwortung, Patientinnen und Patienten so exakt wie möglich über den aktuell noch unzulänglichen Wissensstand zu informieren, deshalb dieser Appell.“ Entsprechend sei auch die eigene Zunft, die medizinischen Fachgesellschaften, dazu aufgerufen, interdisziplinäre Leitlinien zum Umgang mit cannabisbasierten Arzneimitteln zu erstellen.
Unzureichende Studienlage: Forschung ist dringend erforderlich!
„Da Zulassungsstudien fehlen, mangelt es auch an Informationen zu Indikationen, Dosierung, Darreichungsform, Anwendungsdauer, Gegenanzeigen, Risiken oder Nebenwirkungen – es gibt keine Fachinformation für Cannabisblüten. Auch wurde bisher die Häufigkeit von Risiken nicht erfasst.“, erläutert Prof. Dr. Ursula Havemann-Reinecke, Leiterin des Referates für Abhängigkeitserkrankungen der DGPPN und Mitglied des Vorstandes der DG-Sucht sowie des wissenschaftlichen Kuratoriums der DHS. „Es gibt kaum Studien zur Langzeitwirkung. Wir wissen deshalb nicht, wie hoch das Risiko einer Abhängigkeitsentwicklung ist. Es ist unklar, welchen Menschen von der Behandlung mit Cannabisarznei abgeraten werden sollte.“ ergänzt Privat-Dozentin Dr. Eva Hoch, die mit ihrer For-schungsgruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit eine große Meta-Studie zu Potenzial und Risiken von Cannabinoiden durchführte.
„Wir möchten alle Ärztinnen und Ärzte dazu aufrufen, die betäubungsmittelrechtlichen Regularien in der Verschreibung von Cannabispräparaten zu beachten und an der Begleiterhebung teilzunehmen.“ betont Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, und appelliert an seine Kolleginnen und Kollegen: „Bringen Sie die von Ihnen behandelten Patienten in die Forschung ein. Beteiligen Sie sich an der Veröffentlichung von Fallserien, damit wir in den nächsten Jahren Wirkungen und Risiken besser erfassen und damit die Indikationen klarer definie-ren können.“ In der Stellungnahme gehen die Fachgesellschaften auf spezifische Anforderungen in der Schmerzmedizin, Palliativmedizin und Neurologie ein. So betont Prof. Peter Berlit, Generalsekretär Deutsche Gesellschaft für Neurologie, dass für die symptomatische Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose (MS) ist ein Cannabinoid als Spray zugelassen ist. Aber auch bei dieser Indikation müssen die potentiellen psychiatrischen und kognitiven Nebenwirkungen beachtet und weiter untersucht werden.
Ärztinnen und Ärzte tragen eine besondere Verantwortung
Das Wissen von Ärzten zu Cannabisblüten ist nach Ansicht der Fachgesellschaften unzureichend. Der Informationsmangel wurde von der Cannabisindustrie bereits aufgegriffen; diese setzen erhebliche Summen für gezielte Werbeaktivitäten über Onlineportale oder Beilagen in Fachzeitschriften (zum Beispiel auch im renommierten Deutschen Ärzteblatt) ein. Bedenklich sei dabei, dass Autoren ohne Bezugnahme auf den internationalen Wissensstand, sondern eher aufgrund ihrer eigenen klinischen Erfahrungen und Positionen einen breiten Indikationsbereich von cannabisbasierten Arz-neimitteln propagieren würden.
Vor dem Hintergrund einer häufig ungenügenden oder spärlichen Studien- und Informationslage bittet Prof. Dr. Anil Batra, Vorsitzender der Deutschen Suchtgesellschaft (Dachverband der Sucht-fachgesellschaften (DSG)), Ärztinnen und Ärzten um eine kritische Prüfung dieser Publikationen, insbesondere aber auch um einen sorgfältigen Umgang mit cannabisbasierten Arzneimitteln, besonders bezüglich spezifischer Patientengruppen: „Beachten Sie Kontraindikationen wie Anwendung bei Kindern und Jugendlichen, Schwangeren, Personen mit Abhängigkeitserkrankungen, Psychosen und anderen psychischen Störungen und mit schweren Herzkreislauferkrankungen.“ Prof. Dr. Rainer Thomasius, Vorsitzender der Suchtkommission der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und Verbände, verweist auf Kontraindikationen für den Einsatz im Kindes- und Jugendalter: „Die epigenetischen und neuromodulatorischen Effekte der Cannabinoide stören den altersgerechten Reifungsprozess des zentralen Nervensystems mit der möglichen Folge von Lernstörungen, Intelligenzeinbußen und Suchtentwicklung“.
Der Appell richtet sich auch an die Politik: „Unterstützen Sie die Forschungsförderung im Bereich der cannabisbasierten Arzneimittel, die sowohl randomisierte kontrollierte Studien als auch andere Forschungsansätze wie Patientenregister und Fallserien beinhaltet. Ergebnisse dieser Studien sind eine bessere Grundlage für die Anwendung von medizinischen Cannabisprodukten als die bisherigen Erkenntnisse.“
https://www.dgpalliativmedizin.de/phocadownload/stellungnahmen/20190417_Appell_Medizinalhanf_und_Cannabisbasierte_Arzneimittel.pdf
Medizinalcannabis und cannabisbasierte Arzneimittel: Ein Appell für einen verantwortungsvollen Umgang: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) – Referat Abhängigkeitserkrankungen, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, Deutsche Suchtgesellschaft – Dachverband der Suchtfachgesellschaften (DSG, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin, Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Deutsche Gesellschaft für Neurologie, Deutsche Schmerzgesellschaft, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin