(djd). Auf die gesetzliche Rente sollten sich die Bundesbürger nicht mehr verlassen, allein damit wird kaum noch jemand seinen gewohnten Lebensstandard halten können. Wer nicht ausreichend vorgesorgt hat, wird zum Lebensunterhalt sogar auf die sogenannte Grundsicherung durch den Staat angewiesen sein. Von Altersarmut sind aufgrund ihrer Erwerbsbiografie vor allem Frauen betroffen, sie sollten sich in besonderer Weise schützen.
Versicherung gegen Berufsunfähigkeit als existenzieller Schutz
Ein existenzieller Schutz vor allem für Frauen sollte zudem die Versicherung gegen Berufsunfähigkeit sein. Denn nach Statistiken der Deutschen Rentenversicherung Bund wird etwa jeder fünfte Angestellte und sogar jeder dritte Arbeiter in Deutschland im Laufe seines Arbeitslebens erwerbs- oder berufsunfähig und erreicht somit nicht einmal das gesetzliche Rentenalter. „Vor allem im Hinblick auf die gesundheitliche Situation ist es ratsam, den Abschluss bereits in jungen Jahren anzustreben“, rät Christoph Andersch, Experte für Berufsunfähigkeitsversicherungen bei den Ergo Direkt Versicherungen. Die festzulegende Rentenhöhe sollte möglichst etwa 80 Prozent des letzten Nettoarbeitseinkommens abdecken. Wichtig sei es zudem, die Absicherung bis zum persönlich geplanten Eintritt in die Altersrente zu vereinbaren.
Flexible Formen der Altersvorsorge
Die Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit und die Reduzierung der Arbeitsstunden sind die Hauptgründe, dass Frauen deutlich geringere Rentenansprüche erwerben und deshalb häufiger von Altersarmut bedroht sind. Für eine umfassende Absicherung sollten sich vor allem Frauen deshalb frühzeitig über eine private Altersvorsorge informieren. „Vor allem neuere Formen der privaten Rentenversicherung bieten zahlreiche Möglichkeiten, die Altersvorsorge an unterschiedliche Erwerbsbiografien anzupassen“, erklärt Marianne Sobiralski, Expertin für Altersvorsorge bei der Ergo Versicherungsgruppe. Für Frauen sei besonders die Flexibilität in der Ansparphase wichtig. So sollten Möglichkeiten bestehen, die Beitragszahlung jederzeit reduzieren oder befristet aussetzen zu können. Aber auch Gestaltungsoptionen beim Versicherungsschutz selbst – etwa in Sachen Todesfallkapital oder Berufsunfähigkeitsabsicherung – sollten Bestandteil einer flexiblen Altersvorsorge sein.
Private Altersvorsorgeverträge auf die Frau laufen lassen
„Durch eine Halbtagstätigkeit haben viele Frauen ohnehin schon geringere gesetzliche Rentenansprüche. Daher ist es nur gerecht, wenn die privaten Altersvorsorgeverträge als kleine Anerkennung der Familienarbeit auf den Namen der Frau laufen würden“, meint Ursula Oelbe, Fachberaterin für Finanzdienstleistungen (IHK) und Mitglied im „Arbeitskreis FinanzFachFrauen bundesweit“ (FFF). Sollte es zu einer Scheidung kommen, würden solche Verträge allerdings prinzipiell geteilt. „Wer auf Nummer sicher gehen will, dass es bei Trennungen nicht zu Manipulationen kommt, sollte prinzipiell alle laufenden Altersvorsorgeverträge im Auge behalten“, rät Oelbe.
Mütterrente
Die Große Koalition hat die Erhöhung der Mütterrente beschlossen. Konkret bedeutet das die Anrechnung eines Rentenpunkts pro Kind, wenn dieses vor 1992 geboren wurde. „Bereits seit Mitte August erhalten alle von der Mütterrente betroffenen Rentner einen Bescheid über die Erhöhung ihrer Rente. Der Versand soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden. Einen Antrag muss man dazu nicht stellen“, erklärt Dirk Manthey, Rentenexperte bei der Deutschen Rentenversicherung Bund.