Wie erkenne ich ein gutes Heim?

Mit der Reform der Pflegeversicherung 2008 wurde eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Qualität und Transparenz in der Pflege zu steigern. Ein wichtiger Baustein sind die Prüfungen von stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegeanbietern durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). In der Öffentlichkeit werden diese Prüfungen auch als „Pflege-TÜV“ bezeichnet. Denn ähnlich wie die technischen Sicherheitskontrollen finden die unangekündigten Prüfungen bei den Pflegeanbietern nach vorab definierten Kriterien und in regelmäßigen Abständen statt, ab 2011 mindestens einmal jährlich.

Erstmals werden die relevanten Ergebnisse aus den Prüfungen anschließend zu Transparenzberichten zusammengefasst und in verständlicher Form veröffentlicht. Zuständig dafür sind die Landesverbände der Pflegekassen. Auch die Pflegeanbieter selbst, d.h. die Heime und Dienste, müssen ihr Prüfergebnis an gut sichtbarer Stelle publik machen. Die Bewertungssystematik ist an das Schulnotensystem angelehnt. Es gibt die Noten sehr gut (1,0) bis mangelhaft (5,0).

Die Bewertungskriterien für die Transparenzberichte wurden gemeinsam von Expertinnen und Experten verschiedener Institutionen entwickelt und vertraglich vereinbart (Transparenzvereinbarungen). Beteiligt war die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe, die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen und der GKV-Spitzenverband als Vertreter der gesetzlichen Pflegekassen.

Stationäre Einrichtungen
Bei stationären Einrichtungen setzt sich die Gesamtnote aus insgesamt 64 Einzelbewertungen aus folgenden Bereichen zusammen:

  • Pflege und medizinische Betreuung: 35 Qualitätskriterien
  • Umgang mit demenzkranken Bewohnern: 10 Qualitätskriterien
  • Soziale Betreuung und Alltagsgestaltung: 10 Qualitätskriterien
  • Wohnen, Verpflegung, Hauswirtschaft und Hygiene: 9 Qualitätskriterien

 

Qualitätskriterien
Die Beurteilung der Qualität der Pflege und der medizinischen Betreuung macht demnach mehr als die Hälfte der Gesamtnote aus.

Pflegedienste

Die Gesamtnote in der ambulanten Pflege setzt sich aus 37 Einzelbewertungen zusammen:

  • Pflegerische Leistungen: 17 Qualitätskriterien
  • Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen: 10 Qualitätskriterien
  • Dienstleistung und Organisation: 10 Qualitätskriterien

 

Befragungen
Bei stationären wie ambulanten Pflegeanbietern wird zudem eine Bewohner- bzw. Kundenbefragung durchgeführt, deren Ergebnisse nicht in die Gesamtnote einfließen, sondern separat ausgewiesen werden. Diese Befragungsergebnisse spiegeln die persönliche Sicht der Pflegebedürftigen wider und ergänzen damit die fachliche Beurteilung unter medizinisch-pflegerischen Aspekten. Die Befragten werden nach dem Zufallsprinzip bestimmt. In der Regel werden 10 Pflegebedürftige befragt, mindestens jedoch 5, maximal 15. Die Stichprobe wird nach der Pflegestufenverteilung in der Einrichtung geschichtet.

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