Kosten für Behandlungen mit innovativen Methoden, qualitativ hochwertige und beständige Materialien und nicht zuletzt professionelle Vorsorgeuntersuchungen – diese Bereiche sind über die Standard-Leistungen, welche von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden, nicht abgedeckt. Mit einer Zahnzusatzversicherung sind Sie hingegen umfangreicher abgesichert – auch für kostenintensive Eingriffe an den Zähnen. Welche Leistungsbereiche eine Zahnzusatzversicherung abdeckt und was dabei zu beachten ist, haben wir für Sie zusammengefasst.
Leistungen der privaten Zahnzusatzversicherung im Überblick
Zahnbehandlungen
Herkömmliche Zahnfüllungen mit günstigem Standard-Material wie Amalgam werden meistens von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Hochwertige Kunststofffüllungen sind hingegen nicht Teil der Kassenleistung. Zudem sind auch andere Zahnbehandlungen nicht in jedem Fall über die gesetzliche Krankenkasse abgedeckt. Die Kosten für Behandlungen an der Zahnwurzel werden in der Regel nur dann übernommen, wenn der Zahn gemäß zahnärztlicher Diagnose tatsächlich als erhaltungswürdig gilt. Fehlen bei dem betroffenen Patienten bereits weitere Zähne in der entsprechenden Zahnreihe, oder ist der Zahn ohnehin schon in sehr schlechtem Zustand, verweigern die Kassen häufig die Kostenübernahme für eine Wurzelbehandlung, obwohl diese medizinisch sinnvoll wäre. Mit einer privat abgeschlossenen Zahnzusatzversicherung sind Sie hingegen unabhängig von den genannten Einschränkungen.
Zahnersatz
Zahnersatz ist immer dann erforderlich, wenn Zähne infolge eines Unfalls oder nach Befall von Bakterien zu stark geschädigt sind, um sie noch erhalten zu können. Wer nur über die gesetzliche Krankenkasse versichert ist und die Kosten nicht selbst tragen kann, muss sich dann in den meisten Fällen mit einer Brücke zufrieden geben. Denn Implantate und Kronen fallen in den Bereich des qualitativ hochwertigen Zahnersatzes. Somit sind sie nicht über die Regelleistungen der Kasse abgedeckt. Im Gegensatz dazu können die Kosten für Implantate und Kronen übernommen werden, wenn Sie über eine private Zahnzusatzversicherung verfügen.
Kieferorthopädische Behandlungen
Dieser Bereich ist insbesondere dann relevant, wenn für Kinder eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden soll. Er kann aber auch für Erwachsene von Bedeutung sein. Zu den kieferorthopädischen Leistungen gehört im Wesentlichen das Korrigieren von Zahn- und Kieferfehlstellungen. Mithilfe von losen oder festen Zahnspangen, die sich individuell je nach Einzelfall anpassen und einstellen lassen, können die Korrekturen erzielt werden.
Tipps zum Thema Zahnzusatzversicherung
Wichtig ist wie bei anderen Versicherungen der Vergleich verschiedener Anbieter und Tarife. Denn Sie sollten nicht mehr zahlen als unbedingt nötig und es sollten genau die Komponenten im Tarif enthalten sein, die Ihnen bei Ihrer Zahnzusatzversicherung wichtig sind. 3 Szenarien bemerken Versicherte oft erst nach Vertragsabschluss, weshalb der Vertrag unbedingt genau geprüft werden sollte, um diese Kostenfallen zu vermeiden:
1. Die Zahnzusatzversicherung erstattet nicht bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte. Das kann dazu führen, dass bei jeder Behandlungsposition ein Eigenanteil verbleibt, den Sie als Versicherungsnehmer selbst tragen müssen.
2. Die Kosten für Material und Labor werden nicht vollumfänglich übernommen, da der Zahntarif vertraglich an ein internes Preisverzeichnis des Versicherungsgebers gekoppelt ist. Für die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und dem Preisverzeichnis muss in diesem Fall der Versicherungsnehmer selbst aufkommen.
3. Die Erstattung ist dauerhaft auf Maximalbeträge pro Jahr beschränkt. Selbst wenn der Vertrag schon mehrere Jahre besteht, müssen Sie dann immer noch alle Kosten selbst tragen, die oberhalb der vertraglich festgelegten jährlichen Erstattungsgrenze liegen.