(djd). Im Wonnemonat Mai geben sich traditionell besonders viele Paare das Jawort. Ist das große Fest vorüber, stehen für die frischgebackenen Eheleute einige Änderungen ins Haus:
– Lohnsteuer: Vom Finanzamt werden beide Partner – falls sie Arbeitslohn beziehen und im Inland wohnen – automatisch in die Lohnsteuerklasse IV eingestuft. Wird eine andere Steuerklassenkombination gewünscht, muss diese beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
– Ausweis: Personalausweis und Reisepass müssen nach einer Namensänderung aktualisiert werden. Es gibt zwar kein Problem, wenn man noch einige Zeit mit dem alten Personalausweis unterwegs ist. Reisen ins Ausland unter „falschem“ Namen sind aber nicht zu empfehlen.
– Banken: Auch bei den Banken sollte man Einträge und Karten ändern lassen. Nach der Heirat müssen die Eheleute neue Freistellungsaufträge gemeinsam erteilen.
– Hausratversicherung: „Wenn zwei Hausratpolicen bei unterschiedlichen Versicherern bestehen, kann man die Policen zum Termin des Zusammenzugs zusammenlegen“, erläutert Edgar Schmitt von den Ergo Direkt Versicherungen. Dabei bleibt die Police mit dem älteren Recht bestehen, der zweite Vertrag wird aufgelöst.
– Haftpflicht: Besitzt einer der beiden Brautleute eine private Haftpflicht, so ist der Ehepartner nach der Hochzeit automatisch in den Vertrag eingeschlossen. Es sei denn, es handelt sich um eine Singleversicherung, dann muss dieser Vertrag geändert werden. „Besitzen beide Partner vor dem Zusammenziehen eine private Haftpflicht, können sie analog zur Hausratversicherung den jüngeren Vertrag problemlos aufheben“, erklärt Edgar Schmitt.
– Lebensversicherungen: Spätestens mit der Hochzeit sollten sich Paare gegenseitig absichern und beim Vorhandensein von Lebensversicherungen den Partner als Bezugsberechtigten einsetzen. „Ganz besonders wichtig ist die Überprüfung im Hinblick auf die Begünstigten, wenn es sich bereits um den zweiten Start in die Ehe handelt“, rät Edgar Schmitt. Ein günstiger Basisschutz sei für eine junge Familie die Risikolebensversicherung, weil sie nur im Todesfall zahle.