(djd). Die herbstlichen Tage und das Gedenken an die Verstorbenen zu Allerheiligen machen jedem bewusst, dass das Leben vergänglich ist. Die einen stecken den Kopf lieber in den Sand und hoffen, dass es ihnen bis zu ihrem Tode gut geht und sie schon zurechtkommen werden. Die anderen nehmen den Gedenktag zum Anlass, sich über die eigene Zukunft Gedanken zu machen. Denn wer beizeiten vorsorgt, kann sein eigenes Leben mit Testament, Patientenverfügung und Sterbegeldversicherung bis zum Ende nach seinen eigenen Wünschen gestalten.
Auch der Tod ist nicht umsonst
„Ist das Erbe überschaubar, ist eine Sterbegeldversicherung besonders sinnvoll“, sagt Angelika Herr, Expertin von der Münchener Verein Versicherungsgruppe, und ergänzt: „Wer zudem noch zu Lebzeiten entscheidet, wie und wo er beigesetzt werden möchte, kann seinen Lieben auch dazu eine Verfügung hinterlassen und zugleich die Höhe der Kosten, die durch die Versicherung abgedeckt werden sollen, sehr gut einschätzen.“ So ist die Familie nicht nur finanziell entlastet, sondern auch bestens über die letzten Wünsche des Verstorbenen informiert. Eine gute Ergänzung, mit der man dafür sorgt, dass kein Fremder Entscheidungen über das eigene Wohlergehen treffen muss, ist die Patientenverfügung. In ihr kann man zum Beispiel festlegen, bis zu welchem Punkt man für sich selbst lebenserhaltende Maßnahmen wünscht und ab wann man in Frieden sterben möchte.
Ans Testament denken
Über das Testament macht sich jeder Gedanken, der etwas zu vererben hat. Doch das lohnt sich auch, wenn man kein Millionär ist. Zumindest kann ein klares und eindeutiges Testament sehr dazu beitragen, Zwietracht unter den Erbberechtigten zu verhindern. Auch wer keine Angehörigen hat, die er bedenken möchte, kann sich für ein Testament entscheiden und bestimmt damit selbst, was aus seinem Vermögen wird. Ein Vermächtnis für den eigenen Sportverein, den Kinderschutzbund, kulturelle Ziele oder den Tierschutz ist diesen Interessenvereinigungen meist sehr willkommen.