Allergien: Schwellenwerte für allergieauslösende Bestandteile in Lebensmitteln notwendig

Für Erdnussallergiker können schon Spuren von Erdnüssen lebensbedrohlich sein – umso wichtiger, dass auch geringe Erdnussmengen in verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Zutaten, die zur Rezeptur eines Lebensmittels gehören und bekanntermaßen Allergien auslösen können, müssen bereits jetzt gekennzeichnet werden. Ge- langen jedoch Spuren bekannter Allergene unbeabsichtigt in das Lebensmittel, bleibt die Kennzeichnung dem Hersteller überlassen und ist nicht gesetzlich geregelt. Lebensmittel tragen dann Hinweise wie „Kann Spuren von Erdnüssen enthalten“, oder „In unserem Betrieb werden auch Erdnüsse verarbeitet“ auf der Verpackung. Expertinnen und Experten aus Medizin, Ernährungswissenschaft, amtlicher Lebensmittel- überwachung, Interessenverbänden und Lebensmittelindustrie sind sich einig, dass Hersteller Spuren allergener Bestandteile in ihren Produkten soweit wie möglich reduzieren sollten. Die Kennzeichnung der verblei- benden Spuren sollte verbindlich geregelt werden. Dazu sind Grenz- werte erforderlich, oberhalb derer ein Allergen gekennzeichnet werden muss. „Die Werte sollten sicherstellen, dass Allergiker ausreichend geschützt sind, dass die Mengen analytisch nachweisbar sind und dass sie für Lebensmittelhersteller umsetzbar sind“, sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Nach Ansicht der Expertinnen und Experten sollten für jedes Allergen eigene Grenzwerte festgelegt werden.

Produziert ein Schokoladenhersteller zuerst eine Nussschokolade und danach eine Vollmilchschokolade, können geringe Reste der Nüsse un- beabsichtigt in die Vollmilchschokolade gelangen. Was die meisten Ver- braucher beim Genuss der Schokolade nicht bemerken, kann für Aller- giker schwere gesundheitliche Folgen haben. Bereits Spuren allergie- auslösender Bestandteile können bei ihnen zu Beschwerden wie Haut- rötung, Atemnot, und Kreislaufkollaps führen, bis hin zum lebensbe- drohlichen anaphylaktischen Schock. Viele Hersteller weisen auf den Verpackungen ihrer Produkte auf mögliche Spuren allergener Lebens- mittelbestandteile hin, um sich vor haftungsrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Dies geschieht freiwillig und mit unterschiedlicher Wortwahl. Immer mehr Lebensmittel werden vorsorglich so gekennzeichnet, auch wenn sie den allergenen Stoff gar nicht enthalten. Das schränkt die Lebensmittelauswahl für Allergiker unnötig ein.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Expertengesprächs berieten in Berlin darüber, welche Schwellenwerte man für die Kennzeichnung von Allergie auslösenden Bestandteilen in Lebensmitteln festlegen kann. Der Schwellenwert bezeichnet die geringste Menge eines Stoffes, die bei empfindlichen Personen eine allergische Reaktion der Schleimhäute, der Atemwege, der Haut oder des Magen-Darm-Traktes hervorrufen kann. Allerdings können diese auslösenden Mengen individuell unterschiedlich sein. Darüber hinaus beeinflussen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel körperliche Anstrengung, andere Bestandteile der Nahrung oder die Ein- nahme von Medikamenten das Auftreten und die Intensität von aller- gischen Reaktionen.

Auf der Grundlage wissenschaftlicher Daten und Erkenntnisse muss für jedes Allergen die Menge ermittelt werden, unterhalb derer die meisten Allergiker keine Symptome entwickeln. Wird daraus ein gesetzlicher Grenzwert abgeleitet, sollte auch berücksichtigt werden, dass diese Mengen überhaupt durch analytische Routinemethoden nachweisbar sind, damit sie von der amtlichen Lebensmittelüberwachung kontrolliert werden können. Lebensmittelhersteller sollten bei guter Herstellungs- praxis zudem in der Lage sein, den Grenzwert auch einzuhalten. Weitere Verbesserungen des Qualitätsmanagements in Lebensmittelbetrieben im Hinblick auf unbeabsichtigte Spuren Allergie auslösender Bestandteile hielten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Expertengesprächs ebenso für erforderlich. Die Ermittlung der Grenzwerte sowie die daraus abgeleiteten Kennzeichnungsregelungen sollten von weiteren For- schungen mit Allergiepatienten begleitet werden, damit auch bereits festgelegte Werte gegebenenfalls angepasst werden können.

Das Expertengespräch war Teil der Konferenz „Allergien: Bessere Information, höhere Lebensqualität“ im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Allergien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).(BfR)

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