(djd). Die Alterspyramide steht Kopf: Immer weniger junge Beitragszahler stehen immer mehr Rentenbeziehern gegenüber. Die Folge sind unweigerlich Rentenkürzungen, damit die Rentenbeiträge bezahlbar bleiben können. Die gesetzliche Rente wird daher bei fast allen Bundesbürgern bei weitem nicht ausreichen, die Deutschen sollen und müssen zusätzlich privat vorsorgen. Unklar ist den meisten allerdings, welche Rentenlücken im Einzelfall lauern und geschlossen werden müssen.
Rendite und Sicherheit
Die Idee eines einheitlichen Rentenkontos, in dem alle staatlichen und privaten Vorsorgemaßnahmen aufgeführt sind, gibt es schon lange – umgesetzt wurde sie noch nicht. Standardmäßig erhalten Angestellte beispielsweise einmal im Jahr lediglich ihre Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Und spätestens nach Lektüre dieser Prognose wird jedem schmerzlich bewusst, dass eine ausreichende Altersvorsorge nur auf der Basis privater Initiative möglich ist.
Nach wie vor attraktiv ist dabei die fondsgebundene Lebensversicherung. Die Beiträge werden für die eigene Zukunft angelegt, zusätzlich sind die Angehörigen im Ernstfall abgesichert. Die Teilhabe an den Entwicklungen auf den internationalen Aktien- und Anleihemärkten bietet bekanntlich allerdings nicht nur Chancen, sondern auch Risiken.
Garantiefonds mit Höchststand-Garantie
Von den Ergo Direkt Versicherungen gibt es daher zum Beispiel die „Garantie-Vorsorge“. Das Produkt bietet nicht nur hohe Renditechancen, sondern auch ein „Netz“ gegen Kursverluste. Das Geld wird im BNP-Paribas-Garantiefonds mit Höchststand-Garantie angelegt: Der während der Laufzeit höchste jemals ermittelte Kurswert wird für alle vorhandenen Fondsanteile zum Laufzeitende garantiert. Der Fonds kann in Aktien, Renten, Rohstoffe oder Unternehmensanleihen investieren. Sollte dem Versicherten nach der nur dreijährigen Aufbauzeit etwas zustoßen, erhalten die Angehörigen die vereinbarte Mindest-Todesfall-Summe. Ist der Wert der Fondsanteile höher, wird das entsprechende Fondsguthaben ausgezahlt. Das gilt auch, wenn der Versicherte in der Aufbauzeit durch einen Unfall ums Leben kommt.