Aktuelle MAK- und BAT-Werte-Liste mit 61 Änderungen und Neuaufnahmen vorgelegt

Nr. 39
22. Juli 2010

Mit neuen Daten zu 61 Stoffen hat die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) die MAK- und BAT-Werte-Liste 2010 vorgelegt. Diese Werte zur Klassifizierung gesundheitlicher Risiken bei Stoffen am Arbeitsplatz sind in diesem Jahr angepasst worden. So nutzt die Kommission nun ein neues Umrechnungsverfahren, das in ähnlicher Form auch im europäischen Rahmen (REACH) verwendet wird, falls ein MAK-Wert aus Tierversuchen mit oraler Aufnahme von Stoffen abgeleitet ist. Die Kategorien, die beschreiben, ob Stoffe Krebs erzeugen, hat die Kommission klarer formuliert: Stoffe der Kategorien 1 bis 4 bergen bei eingehaltenem MAK-Wert kein erhöhtes Risiko für Krebs; in der Kategorie 5 finden sich Stoffe, die beim Einhalten des MAK-Wertes zum Risiko für eine Krebserkrankung nur geringfügig beitragen – dies wird vor allem im Vergleich zu anderen Einflüssen, wie der endogenen Konzentration eines Stoffes im Körper, abgeschätzt. Wie für alle Stoffe hat die Kommission für jede Zuordnung eine ausführliche wissenschaftliche Begründung erarbeitet.

Die MAK- und BAT-Werte-Liste wurde wie in jedem Jahr der Bundesministerin für Arbeit und Soziales übergeben. Sie enthält die MAK-Werte, die angeben, wie viel eines Stoffes als Gas, Dampf oder Aerosol in der Luft am Arbeitsplatz langfristig keinen Schaden verursacht. Zusätzlich gibt die Liste an, ob die Arbeitsstoffe Krebs erzeugen, Keimzellen oder in der Schwangerschaft das Kind schädigen, Haut oder Atemwege sensibilisieren oder über die Haut aufgenommen werden. Neben den MAK-Werten weist die Liste auch die Konzentration eines Stoffes im Körper aus, der ein Mensch sein Arbeitsleben lang ausgesetzt sein kann, ohne gesundheitlichen Schaden zu nehmen (BAT-Werte). Außerdem werden die Biologischen Leit- und Arbeitsstoff-Referenzwerte (BLW- bzw. BAR-Werte) beschrieben. Das Erstellen der MAK- und BAT-Werte-Liste gehört zentral zum Auftrag der Politikberatung in der Satzung der DFG. Hervorzuheben ist besonders die Unabhängigkeit der Senatskommission, deren Arbeitsergebnisse auf rein wissenschaftlichen und transparenten Entscheidungsprozessen beruhen.

Zwei der Stoffe, die in der aktuellen MAK-Liste neue und in diesem Fall niedrigere Werte für die unschädliche Konzentration in der Atemluft am Arbeitsplatz erhielten, sind die Schwermetalle Quecksilber und Mangan sowie ihre anorganischen Verbindungen. Quecksilber und seine Verbindungen wurden außerdem erneut als hautsensibilisierend eingestuft. Neue Daten, die während der Kommentierungsfrist ergänzt wurden, ermöglichen zudem eine differenzierte Bewertung der Wirkung von n-Octylzinnverbindungen in der Schwangerschaft. Diese Verbindungen kommen als Stabilisatoren in PVC zum Einsatz. Des Weiteren überprüfte die Kommission erneut Bisphenol A. Sie behielt für den Stoff, der als Weichmacher beispielsweise in Babyflaschen und PET-Flaschen zum Einsatz kommt und in vielen Studien auf Effekte hinsichtlich der Fortpflanzung untersucht wurde, den seit 1996 gültigen MAK-Wert bei, der auch kein Risiko während der Schwangerschaft erwarten lässt.

Die Begründungen für alle Neuaufnahmen und Änderungen in der MAK- und BAT-Werte-Liste 2010 können bis zum 31. Dezember 2010 unter Einsendung neuer Daten wissenschaftlich kommentiert werden. Erst dann verabschiedet die Senatskommission die vorgeschlagenen Werte und ihre Begründungen endgültig als Grundlage für die Gesetzgebung zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen über die Arbeit der Senatskommission sowie eine detaillierte Liste mit allen Neuaufnahmen und Änderungen finden Sie unter
www.dfg.de/dfg_profil/gremien/senat/gesundheitsschaedliche_arbeitsstoffe/index.html. Dort finden Sie auch die Ansprechpersonen bei der DFG und die Kontaktdaten des Kommissionssekretariates.

Informationen rund um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz finden Sie im DFG-Magazin im Internet unter /www.dfg.de/dfg_magazin/forschungspolitik_standpunkte_perspektiven/gesundheitsschutz_arbeitsplatz/index.html.

Hinweis für Redaktionen:
Redaktionen können bei der DFG-Geschäftsstelle ein kostenloses Rezensionsexemplar anfordern. Ansprechperson ist Michael Hönscheid im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Tel.: +49 228 885-2109, E-Mail: Michael.Hoenscheid@dfg.de.
(idw, 07/2010)

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