Die überarbeiteten Themen stammen aus Teil 2 des Ratgebers, der sich unter anderem mit elektrischen Gefährdungen beschäftigt. Eine Aktualisierung der Kapitel 2.1 „Elektrischer Schlag und Störlichtbogen“ und 2.2 „Statische Elektrizität“ war notwendig geworden, weil Technische Regelwerke und Vorschriften der Unfallversicherungsträger geändert wurden.
Der „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ stellt die Gefährdungsfaktoren detailliert dar und berücksichtigt alle wesentlichen Einwirkungen auf den Menschen, die zu Unfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führen können. Zu jedem Gefährdungsfaktor gibt es Informationen über Art und Wirkung, Grenzwerte und Beurteilungskriterien sowie über Arbeitsschutzmaßnahmen. Auch werden jeweils Vorschriften, Technische Regeln, Normen und weiterführende Literatur genannt. Allen Gefährdungsfaktoren sind Textbausteine zugeordnet, die von den Arbeitsschutzfachkräften zum Erstellen von Prüflisten und zum Ausfüllen von Dokumentationsformularen genutzt werden können.
Die Loseblattsammlung vermittelt branchenunabhängig Grundwissen und stellt konkrete Handlungshilfen für den betrieblichen Arbeitsschutz zur Verfügung. Sie richtet sich an Arbeitsschutzfachleute, die den Arbeitgeber bei der Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gemäß der Paragraphen 5 und 6 des Arbeitsschutzgesetzes unterstützen. Die Aktualisierung weiterer Kapitel ist schon in Vorbereitung.
Mehr Informationen zum „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ unter:
Den kompletten „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ gibt es in gedruckter Form beim Wirtschaftsverlag NW, Bremerhaven. Das Handbuch für Arbeitsschutzfachleute mit der ISBN- Nummer 978-3-88261-677-4 hat 630 Seiten und kostet 49,80 Euro.
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen Fortschritt. Sie ermöglichen Unternehmen wie auch der gesamten Volkswirtschaft einen Vorsprung im globalen Wettbewerb. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Rund 660 Beschäftigte arbeiten am Hauptsitz in Dortmund und den Standorten Berlin, Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz.