Aktive Prävention

(djd). Der „Tag der Rückengesundheit“ wurde 2002 durch das Forum Schmerz im Deutschen Grünen Kreuz eingeführt. Mit dem Aktionstag wird zur aktiven Prävention von Rückenbeschwerden aufgerufen. Am 15. März 2013 findet er zum zwölften Mal statt (Infos: http://www.tag-der-rueckengesundheit.de).

In Deutschland haben statistisch gesehen aktuell 27 bis 40 Prozent der Menschen Rückenschmerzen. Etwa 70 Prozent sind davon mindestens einmal im Jahr davon betroffen, etwa 80 Prozent klagen mindestens einmal im Leben darüber.

Einseitige Belastung vermeiden

Das Durchschnittsalter der Menschen mit Rückenproblemen ist in den letzten Jahren gesunken. Alexander Reinert, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie am Orthopädiezentrum Rankestraße in Berlin, nennt die mutmaßlichen Gründe: „Speziell bei jüngeren Patienten sind selten Strukturstörungen die Ursache, stattdessen sehen wir oftmals Funktionsstörungen, die durch einseitige Belastung oder einen Mangel an Bewegung verursacht sind.“

Aber auch Stress und Überlastung können sich in Rückenbeschwerden äußern. Hier kann jeder körperlich vorbeugen und durch Prävention die Beschwerden gar nicht erst entstehen lassen. Alexander Reinert rät beispielsweise zu ergonomischen Arbeitsbedingungen im Büro, Sitz- und Tischhöhe sollten sich bei längerem Sitzen anpassen lassen. Eine Unterbrechung von monotonen Tätigkeiten sollte im Idealfall alle 30 bis 45 Minuten eingebaut werden.

Rückenleiden können zur Berufsunfähigkeit führen

Unabhängig von den konkreten Ursachen können Rückenerkrankungen schlimmstenfalls zur Folge haben, dass Arbeitnehmer ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Alexandra Sitte von den Ergo Direkt Versicherungen empfiehlt deshalb, sich frühzeitig privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu schützen. Denn gerade in jungen Jahren sei die gesundheitliche Situation noch gut und damit problemlos versicherbar. Die Versicherungssumme beziehungsweise die Rentenhöhe sollte etwa 70 bis 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens abdecken. Die Absicherung sollte bis zum geplanten Eintritt in die Altersrente gelten.

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