Arztbewertungsportale im Internet haben in den letzten Jahren stark zugenommen – sowohl die Anzahl der Portale, als auch deren Nutzer. BÄK und KBV beauftragten deshalb im Dezember 2009 das ÄZQ, ein Clearingverfahren für solche Portale einzurichten. Ziel war, die Qualität der Arztbewertungsportale systematisch zu untersuchen und zu vergleichen.
Die methodische Grundlage bildete dabei der Kriterienkatalog „Gute Praxis Arzt und Klinikbewertungsportale. Modul 1: Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale“, den ein Expertenkreis unter Moderation des ÄZQ 2009 veröffentlicht hatte. Die 40 Kriterien dieser Checkliste berücksichtigen rechtliche Vorgaben, Datenschutzfragen, Transparenz, den Schutz vor Missbrauch und auch die Nutzerfreundlichkeit.
Von Mai bis September 2010 bewerteten jeweils zwei Gutachterinnen/Gutachter unabhängig voneinander die zehn Arztbewertungsportale. Das Ergebnis: Das beste Portal erfüllte die Kriterien der Checkliste zu 85 Prozent, das schlechteste zu 30 Prozent, die übrigen Anbieter reihen sich gleichmäßig dazwischen ein. Dabei hielten sich nahezu alle Portale an die rechtlichen Vorgaben. Mängel zeigten sie dagegen vor allem bei der Kommunikation mit den Ärzten, zum Beispiel bei den Kriterien: „Werden Ärzte über die Aufnahme in das Portal informiert?“ oder „Werden Ärzte vor der Veröffentlichung von Bewertungen informiert?“. Kein Portal erfüllte diese Kriterien. Auch eine Mindestanzahl an Bewertungen war bei keinem Anbieter erforderlich. Und: Nur wenige Portale räumten Ärzten die Möglichkeit zu einer Gegendarstellung ein oder machten Angaben zur Aktualität der Arzteinträge.
Im Oktober 2010 erhielten alle Betreiber ihren Qualitätsbericht zur Kenntnis. Die Stellungnahmen der Portalbetreiber dazu werden zusammen mit den Gutachten veröffentlicht. Aus den Stellungnahmen geht hervor, dass viele Betreiber die Gutachten zum Anlass genommen haben, ihr Angebot zu überarbeiten. Im Kriterienkatalog geforderte Angaben und Maßnahmen, etwa die Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Aufnahme in das Verzeichnis, sind inzwischen auf den Webseiten zu finden oder sollen bei der nächsten Überarbeitung berücksichtigt werden. Ein Portalbetreiber hatte seinen Internetauftritt bereits vor Versand des Gutachtens neu gelauncht, und dabei wesentliche Qualitätsanforderungen des Kriterienkatalogs berücksichtigt. Damit haben sowohl der Kriterienkatalog als auch das Clearingverfahren bereits jetzt die Portallandschaft verändert.
Alle Gutachten und eine Ergebnisübersicht sind auf