Ärztepfusch – nicht aufgeben ist die Devise

Behandlungsfehler bei Kranken und Verletzten – landläufig auch als Ärztepfusch bezeichnet – tritt häufiger auf als angenommen. Ärzte machen sicherlich manchmal Fehler, ob durch einen Arzt in einer niedergelassenen Praxis oder einem Krankenhaus verursacht; die Folgen für die Patienten sind in einigen Fällen jedoch durchaus schwerwiegend. Besteht nach einer durchgeführten Heilmethode oder einer Operation der Verdacht auf eine falsche Behandlung, da beispielsweise ein eingesetztes Hüftgelenk nicht korrekt arbeitet, sollte der Patient zuerst den behandelnden Arzt seinen Verdacht ausführlich darlegen. Der Arzt erhält so die Gelegenheit eine Überprüfung vorzunehmen. Gleichzeitig ist es ratsam, einen zweiten Mediziner mit der Angelegenheit zu betrauen; um eventuell eine andere fachliche Meinung zu erhalten – und abzuklären, ob tatsächlich ein Behandlungsfehler vorliegt. Möglicherweise bestätigt sich der Verdacht nicht, und dem Patienten kann mit einer entsprechend indizierten Reha-Maßnahme geholfen werden.

Behandlungsfehler und Ärztepfusch – es kommt häufiger vor als gedacht

Ärztepfusch kann in der Tat vielfältige Ursachen haben. Selbst bei sogenannten Routine-Operationen können zum Beispiel falsch ausgeführte oder gesetzte Wund-Nähte, im Patienten „vergessene“ Materialien oder auch unzureichende hygienische Maßnahmen, für langjährige Beschwerden nach einem Eingriff verantwortlich sein. Bestätigt sich nun der Verdacht auf einen konkreten Behandlungsfehler, sollte der betreffende Patient Beweise sichern. Das bedeutet, das jeder Patient in Deutschland das Recht hat, seine persönlichen Behandlungsdokumente einzusehen. Zusätzlich darf er sich in solchen Fällen eine Kopie aushändigen lassen, um die Unterlagen in Ruhe sichten zu können – oder diese bei Bedarf einem Anwalt zu übergeben – beispielsweise einem Rechtsanwalt wie Björn Weil, der sich auf Medizinrecht spezialisiert hat. Zu den medizinischen Unterlagen, die einsehbar sind, gehören ebenfalls Notizen des behandelnden Mediziners über Diagnosebefunde, Behandlungsmethoden sowie verordnete Medikamente. Auch Röntgenbilder und Untersuchungsergebnisse aus Laboren gehören dazu. Nun kann es natürlich vorkommen, dass der Mediziner sich weigert, die angesprochenen Dokumente dem Patienten auszuhändigen. Hier wäre der nächste empfehlenswerte Schritt, sich an die zuständige Ärztekammer zu wenden. Oftmals genügt hier schon die Androhung dem Arzt gegenüber – oder eine entsprechende schriftliche Nachricht von Seiten der Ärztekammer, die an den Arzt gesandt wird.

Ansprüche der Patienten – in jedem Fall alle Möglichkeiten ausnutzen

Es gibt natürlich auch die Behandlungs-Fälle, bei denen der Patient ohne eine Klage nicht herumkommt. Wenn es mitunter auch in Angelegenheiten , die sich auf ärztliche Behandlungsfehler beziehen, zu jahrelangen Klageverfahren kommen kann, der Patient sollte sich nicht entmutigen – und vor allem nicht von der Ärzteschaft einschüchtern lassen. Ein versierter Fachanwalt an der Seite ist hier natürlich eine wichtige Voraussetzung. Doch eine weitere Option kann hier möglicherweise für einen guten Abschluss sorgen. Anwälte, die im Medizinrecht bewandert sind, raten vor Einreichung der Klageschrift, eine Schlichtungsstelle der Ärztekammer einzuschalten. Diese Stelle fordert vom behandelnden Arzt eine Stellungnahme an und beauftragt einen Sachverständigen, ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Die Schlichtungsstelle nimmt danach selbst Stellung und erläutert ,wie ihrer Meinung nach der jeweilige Sachverhalt zu bewerten ist – und zwar aus medizinischer sowie rechtlicher Sicht. 

Behandlungsfehler – finanzielle Ansprüche geltend machen 

Kann nun tatsächlich von einem Behandlungsfehler ausgegangen werden, steht in der Regel die Haftpflichtversicherung des Mediziners für diesen ein; jeder Arzt in Deutschland muss eine solche haben. Nur sind hier die Wörter „in der Regel“ ausschlaggebend – und das bedeutet wiederum, dass es oftmals nicht so einfach und unproblematisch ist, von der Versicherung der Ärzte Geldleistungen wie Schmerzensgeld oder ähnliches zu erhalten. Zum einen will die Haftpflichtversicherung Ansprüche (auch berechtigte) erst einmal abwehren – vielleicht gibt der Patient ja vorzeitig auf – zum anderen kennt er möglicherweise seine Rechte nicht. Außerdem steigen, wie bei anderen Versicherern auch, sukzessive die Beiträge sofern Leistungen ausbezahlt werden. Nützen alle angesprochenen Maßnahmen nichts, und weigert sich die Versicherung zu zahlen, so bleibt dem betroffenen Patienten nur noch der Gang zum Gericht.

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