(djd). Wenn der Ärger mit dem Chef eskaliert und sogar eine Kündigung im Raum steht, ist guter Rat im wahrsten Sinn des Wortes teuer. Denn beim Gang vor das Arbeitsgericht kommen auf Arbeitnehmer oft vierstellige Kosten zu – für den Anwalt und an die Gerichtskasse. Was viele nicht wissen: In der ersten Instanz vor dem ersten Arbeitsgericht trägt zunächst jede der beiden Parteien ihre Kosten selbst. Zur Sorge um den Job kommt somit noch die unerwartete finanzielle Belastung hinzu. Es sei denn, man hat eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die für die Kosten eintritt.
Wenn der Job auf dem Spiel steht
Kündigungen, Streit um nicht gezahlte Prämien oder das Weihnachtsgeld: Rund 400.000 Mal pro Jahr bekommen es nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) deutsche Arbeitsgerichte mit Auseinandersetzungen zwischen Unternehmen und ihren Mitarbeitern zu tun. Der Ausgang ist oft ungewiss, zumal nach einer Kündigung, selbst wenn sie vor Gericht zurückgenommen wird, das Vertrauensverhältnis meist nachhaltig gestört sein dürfte. „Beim Streit mit dem Arbeitgeber geht es nicht nur darum, einfach Recht zu bekommen, sondern oftmals um die gesamte finanzielle Existenz. Eine Rechtsschutzversicherung für den Fall der Fälle ist daher sehr empfehlenswert“, rät etwa GDV-Sprecher Christian Lübke.
Schnelles Handeln gefragt
Die Kosten des Anwalts übernimmt in diesem Fall die Rechtsschutzversicherung. Zudem können die Versicherer oft spezialisierte Anwälte aus der Nähe empfehlen, mit denen kurzfristig ein Termin vereinbart werden kann. „Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei einer Kündigung, müssen Fristen beachtet werden“, so Christian Lübke weiter. Sein Tipp: Im Fall der Fälle umgehend die eigene Rechtsschutzversicherung informieren und um eine Deckungszusage bitten. Weitere Informationen bietet die Broschüre „Im Streitfall hilft die Rechtsschutzversicherung“, erhältlich unter http://www.klipp-und-klar.de im Internet.