Faktorpräparate wurden an Hämophilie-Patienten bisher direkt vom behandelnden Arzt oder einem Hämophilie-Zentrum ausgehändigt. Eine Ausnahme vom gängigen Vertriebsweg Apotheke, die ab 1. September 2020 nicht mehr gilt. Was sich nun für Hämophilie-Patienten ändert.
Ausnahmeregelung zum Direktvertrieb von Hämophilie-Präparaten aufgehoben
Nach dem Beschluss der entsprechenden Änderung des § 47 Arzneimittelgesetz (AMG) im August 2019 und einer Übergangsfrist von einem Jahr ergibt sich im Rahmen des neuen Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) eine weitreichende Neuerung für Patienten mit Hämophilie: Die bisher gesetzlich erlaubte Ausnahme des Apothekenvertriebswegs für Faktorpräparate wurde zurückgenommen. Die Hohenzollern Apotheke, Mitglied im Verband der Hämophilie-Apotheken e.V. und spezialisiert auf die pharmazeutische Betreuung chronisch Erkrankter, hat die wichtigsten Änderungen für Hämophiliepatienten zusammengefasst und erklärt online: „Ab dem 1. September 2020 erfolgt die Versorgung mit Arzneimitteln zur Behandlung von Hämophilie nicht mehr direkt im Behandlungszentrum, sondern über die Apotheke.“ Die Verordnung der Medikamente erfolgt auf Rezept durch den Arzt.
Dokumentation erfolgt durch Apotheken
Die Dokumentation der Abgabe von Faktorpräparaten erfolgte bislang durch den behandelnden Arzt. Dieser war außerdem für die Übermittlung der Daten an das Deutsche Hämophilieregister, kurz DHR, verantwortlich. Ab 1. September 2020 müssen Apotheken die Abgabe ordnungsgemäß dokumentieren und die Daten an den zuständigen Arzt weiterleiten, der das Rezept für die Medikamente ausgestellt hat. Der dauerhaft behandelnde Hämophilie-Arzt trägt wiederum die Verantwortung für die Meldung an das DHR.
Zuzahlungen möglich
Besteht keine Zuzahlungsbefreiung, ist es denkbar, dass Patienten ab September mit Zuzahlungen rechnen müssen. Der Grund ist die Zuzahlungspflicht, die neben den Beitragszahlungen besteht: Gesetzlich Versicherte müssen sich an den Kosten für verschreibungspflichtige Medikamente beteiligen. Zehn Prozent der Abgabepreise beträgt der Eigenanteil pro Medikament. Letzterer ist auf zehn Euro beschränkt, beträgt aber wiederum mindestens fünf Euro. Beispiele:
- Ein Medikament kostet 115 Euro = 10 Euro Eigenanteil
- Ein Medikament kostet 10 Euro = 5 Euro Eigenanteil
- Ein Medikament kostet 4 Euro = Kosten trägt der Patient komplett
Für Patienten unter 18 Jahren gilt die Zuzahlungspflicht bei Medikamenten nicht. Generell ist der Blick auf die individuelle Belastungsgrenze ratsam, weil gesetzlich Krankenversicherte nur bis zu dieser Grenze Zuzahlungen leisten müssen. Die Belastungsgrenze errechnet sich anhand des Bruttojahreseinkommens der Familie und beträgt zwei Prozent. Bei chronisch Kranken mit schwerer Erkrankung sinkt die Grenze sogar auf ein Prozent. Ob Versicherte den Kriterien für eine schwerwiegende chronische Erkrankungen entsprechen, entscheiden die Krankenkassen. Die Kriterien werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) festgelegt. Um von der niedrigeren Belastungsgrenze zu profitieren, können Patienten bei ihrer Krankenversicherung ein entsprechendes Formular zur Anerkennung ihrer schweren chronischen Krankheit anfordern. Das Ausfüllen übernimmt der Arzt. Wird der Antrag angenommen, können sich Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreien lassen, wenn innerhalb eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreicht wird.
Versorgung im Notfall
Hämophilie-Zentren sind weiterhin befugt Arzneimittel zur Notfallversorgung von Hämophilie-Patienten aufzubewahren. Auch Kooperationen mit Apotheken sind denkbar, um den Zugang zu Depots für Notfälle täglich und unabhängig von Öffnungszeiten sicherzustellen. Die Belieferung erfolgt jedoch über Apotheken und nicht mehr über die Hersteller direkt.
Substitutionstagebuch führen oder bequem via App kommunizieren
Patienten dokumentieren ihre Faktoranwendungen wie gewohnt in ihrem Substitutionstagebuch für den Hämostaseologen. Eine Alternative stellen spezielle Apps für Hämophilie-Patienten dar, die das komfortable Dokumentieren der Daten ohne Papierkram ermöglichen. Als Beispiel dient der Haemoassist® 2. Die Applikation wurde 2014 vom Universitätsklinikum Bonn (UKB) weiterentwickelt. In einer Pressemeldung des UKB zum telemedizinischen Tool Haemoassist® 2 wurde der Direktor des Instituts für Experimentelle Hämatologie und Transfusionsmedizin am UKB Prof. Johannes Oldenburg zitiert: „Die Vorteile der App sind immens. Diese macht eine zeitnahe Information über die (Heim-)Selbstbehandlung des Patienten und damit eine praktisch in Echtzeit ärztlich kontrollierte (Heim-)Selbstbehandlung möglich.“Weitere Informationen rundum Hämophilie hier im Überblick