24-Stunden-Pflege. Pflegebedürftigkeit ist ein großes Thema in unserer Gesellschaft geworden. Auf dem politischen und wirtschaftlichen Parkett hat das Thema Pflege in den vergangenen Jahren immer mehr Raum gefordert. Zum 1. Januar 2017 ist eine Pflegereform in Kraft getreten, die viele Missstände im Pflegebereich in Angriff nehmen möchte. Eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und eine Verbesserung von Tariflöhnen in der Pflege sind zentrale Themen der Reform, deren Umsetzung noch immer im Gange ist. Bei ver.di Gesundheit und Soziales ist man allerdings noch skeptisch, ob die guten Vorsätze der Pflegepolitik auch ausreichen, um den gravierenden Pflegemissstand im Pflegebereich anzugehen.
Ein wichtiger Punkt, der die Gesundheits- und Sozialpolitik immer wieder in die Kritik bringt, ist der Mangel an qualifizierten Pflegekräften und die daraus resultierende Überlastung des vorhandenen Pflegepersonals. Das gilt für Krankenhäuser und Senioren- und Pflegeeinrichtungen, aber auch für den wichtigen Bereich der häuslichen Pflege. Immer mehr pflegebedürftige Menschen möchten ihr häusliches Umfeld auch bei einer Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes nicht verlassen und wünschen sich auch langfristig eine persönliche Betreuung in den eigenen vier Wänden. 24-Stunden-Pflege heißt das Konzept, das es Menschen ermöglicht, eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte und ganz persönliche Pflege in ihrem gewohnten Umfeld in Anspruch zu nehmen. Persönlich, menschlich und bedürfnisorientiert ist die 24-Stunden-Pflege ein wesentlicher Baustein im Bereich der modernen Pflege.
24-Stunden-Pflege ist so viel mehr
Häusliche Pflege ist eine vielseitige und wertvolle Ergänzung zur Betreuung pflegebedürftiger Menschen in einer Seniorenresidenz, in einem Pflegeheim oder im betreuten Wohnen. Führen ein Unfall oder eine akute oder chronische Erkrankung dazu, dass ein Mensch pflegebedürftig wird, ist es nicht zwingend erforderlich, das eigene Zuhause zu verlassen und in eine Betreuungseinrichtung umzuziehen. Je nachdem, in welchem Umfang eine Selbstständigkeit erhalten geblieben ist, lässt sich der Verbleib im häuslichen Umfeld oft schon durch einzelne Umbaumaßnahmen wie zum Beispiel ein geeignetes Pflegebett oder die Installation eines Treppenliftes und den regelmäßigen Besuch des häuslichen Pflegedienstes zu gewährleisten.
Können pflegebedürftige Menschen ihren Alltag nicht mehr über mehrere Stunden täglich selbstständig gestalten, kann die 24-Stunden-Pflege eine gute Alternative zu einem Umzug in eine Betreuungseinrichtung sein. Sind die räumlichen Verhältnisse gegeben, zieht eine qualifizierte Pflegekraft in Haus oder Wohnung der pflegebedürftigen Person mit ein und kann sich so rund um die Uhr um alle Bereiche der Grundpflege kümmern.
Dazu gehören:
- Unterstützung bei der täglichen Körperhygiene
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Organisation und Versorgung des Haushaltes
- Einkaufen und Kochen
- Begleitung bei Arztbesuchen und anderen Terminen außer Haus
- Spaziergänge, Gespräche und andere Freizeitgestaltungen
Damit ist die Pflegekraft ein wertvoller und sehr persönlicher Begleiter im Alltag und kann gewährleisten, dass auch stark pflegebedürftige oder bettlägerige Menschen in ihrem vertrauten Umfeld bleiben können. Welche Aufgaben die Pflegekraft erfüllt und welche Tätigkeiten die pflegebedürftige Person noch selbst übernehmen möchte, kann ganz persönlich und unter Berücksichtigung der Individuellen Möglichkeiten des Pflegebedürftigen abgesprochen und jederzeit angepasst werden.
Eine qualifizierte Pflegekraft, die im eigenen Haushalt wohnt und damit 24 Stunden zur Verfügung steht, ist also viel mehr als eine Haushaltshilfe. Sie vermittelt ein Gefühl von Sicherheit trotz körperlicher oder geistiger Einschränkungen, sie ist Gesprächspartner, Ratgeber und Motivator, sie vertreibt die Einsamkeit und schenkt pflegebedürftigen Menschen darüber hinaus die Möglichkeit, trotz gravierender gesundheitlicher Einschränkungen ihr Zuhause nicht verlassen zu müssen. Ein kostbares Geschenk, das viel mit persönlicher Würde und einem Höchstmaß an Selbstbestimmung zu tun hat.
Ist die 24-Stunden-Pflege für jeden erschwinglich?
Grundsätzlich kann jeder pflegebedürftige Mensch die 24-Stunden-Pflege zu Hause in Anspruch nehmen. Je nach Art der gewählten Leistung können allerdings hohe Kosten damit einhergehen, die nicht immer leicht. Deutsche Pflegekräfte für die häusliche Betreuung über 24 Stunden sind oft sehr teuer und können von pflegebedürftigen Menschen mit begrenztem Budget meist nicht finanziert werden. Eine beliebte und kostengünstiger Alternative sind polnische Pflegekräfte, die über deutsche Agenturen vermittelt werden und in der Regel denselben umfangreichen Betreuungsservice bieten wie deutsche Pflegekräfte.
Eine Beispielrechnung für die 24-Stunden-Pflege durch eine qualifizierte polnische Pflegekraft:
Monatliche Gesamtkosten und mögliche Zuschüsse | Betrag in Euro |
Tagessatz (bei 30 Tagen) 72,00 € | 2160,00 € |
Pflegegeld für Pflegegrad 2 | – 316,00 € |
Verhinderungspflegegeld (2418 € pro Jahr) | – 201,50 € |
Steuerliche Förderung (4000 pro Jahr) | – 333,00 € |
Vermittlungs- und Fahrtkosten | inklusive |
Effektive monatliche Belastung | 1.309,50 € |
(Quelle: https://vilena.de/24-stunden-pflege)
In welchem Umfang die Kosten für die in Anspruch genommenen Leistungen von der Pflegekasse übernommen oder ergänzt werden, hängt von der Pflegestufe ab. Das bedeutet im Einzelnen:
Pflegegrad 1:
- Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 Euro.
Pflegegrad 2:
- Pflegesachleistungen von monatlich 689 Euro bei Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
- Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro.
Pflegegrad 3:
- Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden.
- Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: einmalig pro Jahr bis zu 4.000 Euro.
Pflegegrad 4:
- Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige in der Häuslichkeit durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden.
- Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
- Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung.
Pflegegrad 5:
- 995 Euro Pflegesachleistungen pro Monat für die ambulante Pflege durch einen professionellen Pflegedienst.
- 125 Euro pro Monat als Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
- Bis zu 4.000 Eurofür Maßnahmen der Wohnraumanpassung.
Diese Aufstellung bietet lediglich einen groben Überblick über Leistungen, die gesetzlich Pflegeversicherte grundsätzlich in Anspruch nehmen können. Individuelle Leistungen werden im Einzelfall festgelegt und können selbstverständlich durch private Pflegeversicherungen aufgestockt werden. Eine Professionelle Agentur, die Pflegekräfte für die 24-Stunden-Pflege vermittelt, berät Kunden in der Regel auch umfangreich in allen Fragen rund um die Finanzierung und die Abrechnung mit den jeweiligen Versicherungen.