Innovationen trotz neuer EU-Verordnung MDR

Nach mehr als vier Jahren der Verhandlungen sind im Mai 2017 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Medizinprodukte sowie die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über In-vitro-Diagnostika in Kraft getreten. Von einigen Ausnahmen abgesehen gilt die Verordnung über Medizinprodukte ab dem 26. Mai 2020 und die Verordnung über In-Vitro-Diagnostika ab dem 26. Mai 2022. Sie gelten in den Mitgliedstaaten der EU unmittelbar und müssen daher nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

„Die EU-Verordnungen erfordern nicht nur umfängliche Anpassungen des nationalen Rechts, sondern stellen auch Hersteller und andere Wirtschaftsakteure sowie die zuständigen Behörden vor nicht unerhebliche Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung“ sagte der Geschäftsführer der BioCon Valley® GmbH, Lars Bauer. „Umso wichtiger ist es, anhand des Expertenwissens die Innovationskraft unserer Unternehmen im Land langfristig zu sichern.“

Diese Veranstaltung wird gemeinsam von der BioCon Valley® GmbH und der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern organisiert. Die Fortsetzung der Veranstaltungsreihe ist für das zweite Halbjahr 2019 geplant.

Über die BioCon Valley® GmbH
Wenn Gesundheit auf Wirtschaft trifft, entsteht die Erfolgsbranche Mecklenburg-Vorpommerns. Rund 154.000 Arbeitsplätze, 5,8 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung: Damit nimmt die Branche Spitzenplätze im bundesweiten Vergleich ein. Die BioCon Valley® GmbH ist das Netzwerk dieser Branche in Mecklenburg-Vorpommern, ist zentraler Ansprechpartner und Motor, stärkt Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig im nationalen und internationalen Maßstab. Gemeinsam mit den Akteuren der Branche macht die Landesgesellschaft aus gesunder Natur und innovativen Unternehmen das Gesundheitsland Mecklenburg-Vorpommern.

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